11. AMG-Novelle: Keine Abgabe von Arzneimittelvormischungen an Landwirte
Berlin / Leipzig (aho) – Mit Inkrafttreten der am 21. Juni 2002 verabschiedeten 11. AMG-Novelle (Elftes Gesetz zur Änderung des Arzneimittelgesetzes) dürfen Tierärzte dann keine Arzneimittelvormischungen mehr an Landwirte zur Behandlung von Tieren auf den Höfen abgeben. Arzneimittel, die nur den Status „Arzneimittelvormischung“ haben, dürfen dann nur noch in Mischfutterwerken zu Fütterungsarzneimitteln verarbeitet werden. Dies betonen Professor Ungemach und Dr. Ottilie vom Institut für Pharmakologie, Pharmazie und Toxikologie der Universität Leipzig in einer Veröffentlichung, die im Deutschen Tierärzteblatt (8/2002) veröffentlicht werden soll. Betroffen sind so bekannte Produkte wie Ivomec Premix, Lincospectin Premix, Albiotic Premix, Apralan G 100, Tiamutin 10% und Econor.
Bei der Herstellung von Fütterungsarzneimitteln werden den Landwirten seit Anfang des Jahres ein erhöhter Mehrwertsteuersatz von 16 Prozent in Rechnung gestellt. Die Produktionsmenge von Fütterungsarzneimittel hatte sich nach Informationen führender Mischfutterhersteller daraufhin „halbiert“. Es wird deshalb erwartet, dass die Tierärzte auf andere Arzneimittel „zur oralen Verabreichung“ oder „zum Eingeben“ ausweichen, um die Tiere zeitnah auf den Betrieben arzneilich zu versorgen.
Mit dem Inkrafttreten des 11. AMG-Novelle wird Ende diesen Jahres gerechnet, da zur Zeit noch „redaktionelle Ungenauigkeiten“ im Gesetz ausgebügelt werden, was einige Wochen in Anspruch nimmt. Das Gesetz war im „Eilverfahren“ durch den Bundestag gebracht worden. Danach wird das Gesetz vom Bundespräsidenten Rau unterzeichnet und im Bundesanzeiger veröffentlicht.