Newcastle Krankheit: Der Handel mit ungeimpftem Geflügel ist verboten!
Meppen (aho) – Nachdem in Dänemark die gefürchtete Newcastle Krankheit (Atypische Geflügelpest) aufgetreten ist, erinnert auch der Landkreis Emsland alle Geflügelhalter an die bestehende Impflicht gegen die Krankheit. „Aufgrund der hohen Geflügelzahl in den 13 Millionen Mastplätzen kann die Seuche im Emsland großen wirtschaftlichen Schaden anrichten“, so der Erste Kreisrat Reinhard Winter. Bei einem Ausbruch der Krankheit könnte die Europäische Union langfristige Handels- beschränkungen für den ganzen Landkreis erlassen. Die Vermarktung des Geflügels wäre dann kaum noch möglich. Hühner oder Truthühner dürfen in einen Geflügelbestand oder auf Geflügelmärkte oder Geflügelschauen nur verbracht werden, wenn an Hand einer tierärztlichen Bescheinigung die regelmäßige Impfung des Herkunftsbestandes nachgewiesen werden kann. Der Handel mit ungeimpften Tieren ist verboten.
Die Impfpflicht bestehe auch für Kleinstbestände, so Winter. Im Zweifel sollten sich die Tierhalter mit einem praktizierenden Tierarzt oder mit dem Veterinäramt in Verbindung setzen.