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Futtermittelrechtliche Änderungen ab 1. August 2003

(ZDS) – Bereits im Mai diesen Jahres haben das Europäische Parlament und der Europarat mit der Richtlinie 2002/32 Grundsätze für eine Vermeidung unerwünschter Stoffe in der Tierernährung festgelegt. Ausschlaggebend für die rasche Notifizierung dürfte u.a. der sog. MPA-Skandal gewesen sein. Mit dieser Richtlinie wird ein absolutes Verfütterungsverbot für Erzeugnisse ausgesprochen, die unerwünschte Stoffe enthalten, die einen festgelegten Grenzwert überschreiten. Das heißt auch, dass diese Erzeugnisse nicht zu Verdünnungszwecken mit dem gleichen oder anderen zur Tierernährung bestimmten Erzeugnissen gemischt werden dürfen. Sobald ein Überschreiten der Grenzwerte festgestellt wird, sind alle Wirtschaftsbeteiligten gefordert, die Ursachen für das Vorhandensein der unerwünschten Stoffe zu ermitteln. Die Liste der unerwünschten Stoffe enthält neben z.B. Blei, Blausäure, Dioxin und DDT auch bestimmte Mycotoxine und Mutterkorn.

Noch sind die Auswirkungen für die Landwirte, die selber Getreide anbauen, völlig ungewiß. Die Richtlinie wirft zu viele Fragen auf, die noch vor einer Umsetzung in Nationales Recht beantwortet werden müssen. So weiß bis jetzt noch niemand, ob die Höchstwerte auf erntefrische oder gereinigte und behandelte Produkte anzuwenden sind. Mutterkorn läßt sich bekanntlich nach einer Reinigung fast vollständig aus einer Getreidecharge entfernen. Auch ist ungewiß was z.B. mit einer mykotoxinbelasteten Getreidecharge passieren soll bzw. wie die Ernährung der Nutztiere in feuchten Sommern mit stark pilzbelastetem Futter sichergestellt werden kann. Um Antworten zu finden, bleibt nicht mehr viel Zeit. Bis zum 1. Mai 2003 muß die Richtlinie umgesetzt sein. Ab August sollen die Bestimmungen der Richtlinie dann europaweit gelten.

Mit Blick auf die anstehende Umsetzung ist der Landwirt allerdings bereits jetzt gefordert. Schon für die Winterbestellung gibt es ackerbauliche Ansatzpunkte zur Reduzierung des Mykotoxingehaltes im Getreide. So empfiehlt Dr. Ludger Laurenz von der Landwirt- schaftskammer Westfalen-Lippe im Landwirtschaftlichen Wochenblatt Westfalen-Lippe (Ausgabe 36/2002):

– Gerste ist im Hinblick auf eine mögliche Mykotoxinbildung kaum gefährdet. Wo es die Fruchtfolge zuläßt, kann der Gerstenanbau ausgedehnt werden. – Beim Anbau von Weizen sollten weniger Fusarien-gefährdete Sorten eingesetzt werden. – Für den Anbau von Weizen nach Mais scheidet ein pflugloser Ackerumbruch aus. Maisstroh und -stängel dürfen nicht an der Ackeroberfläche liegen bleiben. – Für den Anbau von Triticale in Betrieben mit Grenzertragsböden werden standfeste Sorten empfohlen.

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