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Letzter Arbeitstag des BgVV

Berlin (bgvv) – Der 31. Oktober 2002 ist der letzte Arbeitstag für rund 800 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unter dem Namen des Bundesinstituts für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin (BgVV). Das Institut wird im Zuge der Neuordnung des gesundheitlichen Verbraucherschutzes und der Lebensmittelsicherheit aufgelöst. Seine Aufgaben werden in Zukunft von drei Einrichtungen des Bundes wahrgenommen: dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL, Braunschweig), der Bundesforschungsanstalt für die Viruskrankheiten der Tiere (BFAV, Insel Riems) und dem Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR, Berlin). Ziel der Neuordnung ist eine klare Trennung in Risikobewertung und Risikomanagement.

Das BgVV war 1994 als eine von drei Nachfolgeeinrichtungen des Bundesgesundheitsamtes ins Leben gerufen worden und hatte sich die Verbesserung des gesundheitlichen Verbraucherschutzes im nationalen, europäischen und internationalen Rahmen zum Ziel gesetzt. Im Vordergrund stand dabei die internationale Verankerung des Vorsorgeprinzips. In den acht Jahren seines Bestehens hat das Institut wesentliche Erfolge für den Verbraucherschutz erzielt. So hat das BgVV durch die frühzeitige Ermittlung der Belastungspfade und die Einführung und Anwendung gestufter Maßnahmenkataloge im Lebensmittelbereich wesentlich an der Verringerung der Dioxinbelastung der Bevölkerung (um über 50 % in den letzten 10 Jahren) mitgewirkt. In der BSE-Krise forderte das BgVV frühzeitig Schutzmaßnahmen, die über die in der EU gültigen hinausgingen. Auf Initiative des BgVV wurde der Umfang der Risikomaterialien erweitert und das BSE-Test-Alter der Rinder in Deutschland von 30 Monaten auf zwei Jahre abgesenkt. Das am BgVV im europäischen Verbund aufgebaute Zoonosen-Monitoring liefert heute wichtige Daten zur Beurteilung der Zoonosen-Situation entlang der Lebensmittelkette. Diese Daten bilden sowohl die Basis für eine wissenschaftlich fundierte, qualitative und quantitative mikrobiologische Risikobewertung als auch für die Bekämpfung bedeutender Erkrankungen, die vom Tier auf den Menschen übertragen werden können.

Durch die Entwicklung und Standardisierung von Nachweismethoden wurden sowohl im mikrobiologischen als auch im Bereich der Rückstände und Kontaminanten wichtige Beiträge auf dem Gebiet der Analytik geleistet. Dies gilt für „neue“, durch Lebensmittel übertragene Infektionserreger wie Campylobacter oder verotoxinbildende E. coli ebenso, wie für die Acrylamid-Problematik, deren gesundheitliche Bedeutung für den Verbraucher erst im April dieses Jahres deutlich wurde. Die Arbeiten des BgVV ermöglichten eine zügige Umsetzung erster Maßnahmen zur Minimierung der Belastung der Verbraucher.

Die Arbeit des Instituts mündete in zahlreichen Empfehlungen zum Schutz der Verbraucher und Änderungen der Rechtsgrundlagen. So trug das BgVV durch seine Arbeiten im Bereich der Antibiotikaresistenz-Entwicklung entscheidend dazu bei, dass die meisten Futtermittelzusatzstoffe heute entweder verboten sind oder EU-weit nur noch für eine begrenzte Zeit eingesetzt werden dürfen.

Mit dem Inkrafttreten der europäischen Biozid-Richtlinie sind langjährige Forderungen des BgVV nach einer Verbesserung des gesundheitlichen Verbraucherschutzes in diesem kritischen und in der Vergangenheit weitgehend ungeregelten Bereich erfüllt worden. Wichtige Erfolge hat das Institut auch bei der Sicherstellung des gesundheitlichen Verbraucherschutzes im Lebensmittelbereich erzielt. Dazu gehört der Schutz des Verbrauchers vor Irreführung.

Die Zentralstelle zur Erfassung und Bewertung Ersatz- und Ergänzungsmethoden zum Tierversuch (ZEBET) hat in mehrjährigen Verbundprojekten gemeinsam mit Industrielaboratorien weltweit die ersten zwei Ersatzmethoden zum Tierversuch für die regulatorische Sicherheitstoxikologie entwickelt. Die Methoden wurden im Jahr 2000 in Europäische Richtlinien aufgenommen und im Mai 2002 als erste Alternativmethoden zum Tierversuch weltweit anerkannt.

Auch im internationalen Bereich blickt das BgVV auf eine erfolgreiche wissenschaftliche Zusammenarbeit zurück. Dies gilt nicht nur für die Erarbeitung von Empfehlungen für Europa und die Festlegung von Höchstmengen, sondern auch für die Beiträge zum gesundheitlichen Verbraucherschutz im Rahmen der EU-Chemikalienpolitik und der Harmonisierung von Bewertungskriterien.

Als wissenschaftlich arbeitende Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft hat sich das BgVV schon frühzeitig um die offene Kommunikation gesundheitlicher Risiken bemüht. In den letzten Jahren wurden deshalb Risikobewertungen zu aktuellen Themen über das Internet allen interessierten Bürgern zur Verfügung gestellt.

Nach der Auflösung des BgVV werden Risikobewertung und Risikokommunikation im Bundesinstitut für Risikobewertung wahrgenommen. Für das Risikomanagement zeichnet das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit verantwortlich. Soweit im Bereich der Zoonosen zu Tierkrankheiten gearbeitet wurde, werden diese Aufgaben künftig unter dem Dach der Bundesforschungsanstalt für die Viruskrankheiten der Tiere angesiedelt sein.

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