Strengere Vorschriften bei Etikettierung von Fleischwaren
(aid) – Ab dem 1. Juli 2003 herrscht in der Europäischen Union mehr Transparenz auf dem Etikett von Fleisch- und Wurstwaren. Nach dem Inkrafttreten der Richtlinie 2001/101/EG der Europäischen Kommission dürfen auf der Zutatenliste von abgepackten Fleisch- und Wurstwaren, Fertiggerichten und Fleischkonserven keine Innereien, Fett und Schlachtnebenprodukte mehr unter dem Namen „Fleisch“ zusammengefasst werden. Vielmehr ist in Zukunft auf dem Zutatenzettel klar beschrieben, dass es sich um Innereien, Fett und Schlachtnebenprodukte handelt. Als weitere Neuerung muss die Tierart, von der das Fleisch stammt, angegeben werden. Nur noch Muskelfleisch ist als Fleisch zu bezeichnen. Separatorenfleisch, das maschinell von grob ausgelösten Knochen getrennt wird, fällt nicht unter den Begriff Fleisch, sondern ist als solches auszuweisen. Separatorenfleisch von Wiederkäuern, wie Rind, Schaf und Ziege, darf seit Oktober 2000 ohnehin nicht mehr in die Nahrungskette gelangen. Mit einem Blick auf das Verpackungsetikett können die Verbraucher nun schnell Qualitätsunterschiede und Tierart erkennen und ihren Brötchenbelag dementsprechend aussuchen. Dem Handel wurden allerdings auch Zugeständnisse gemacht. Wurst- und Fleischwaren, die bis zum 1. Juli 2003 hergestellt werden, dürfen noch nach den alten Bestimmungen etikettiert werden, so lange bis der Lebensmittelvorrat aufgebraucht ist. Zudem darf ein Teil des Fetts, wenn es direkt mit dem Muskelfleisch verbunden ist, innerhalb vorgegebener Grenzen dem Fleisch zugeordnet werden.
aid, Anja Matull