Geflügelpest: Auch Tauben müssen gemeldet werden
Berlin (aho) – Da die Geflügelpest in den Niederlanden und Belgien bedrohlich nahe an die Geflügelbestände in Deutschland herangekommen ist, ermahnen viele Landkreise alle Geflügelhalter – auch Hobbyhalter – daran, ihre Bestände beim Veterinäramt zu melden. Dabei sind die Anzahl der Tiere und die Nutzungsart anzugeben. Neu ist durch eine Ergänzung vom 28. April 2003 der Verordnung des Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft in Berlin, dass dies nicht nur für Perlhühner, Puten, Enten und Gänse gilt, sondern auch für Fasane, Rebhühner, Wachteln und Tauben. Außerdem ist das Inverkehrbringen von Geflügel durch fliegende Händler ohne vorherige Bestellung verboten.
Es gelten folgende weitere Bestimmungen:
Falls in einem Bestand mehr als 2 Prozent der Tiere innerhalb von 24 Stunden verenden, so muss dies unverzüglich dem Veterinäramt angezeigt werden
Geflügelmärkte, Ausstellungen oder ähnliche Veranstaltungen sind vorerst verboten.
Beim Verkauf von lebenden Geflügel muss 24 Stunden zuvor eine tierärztliche Untersuchung auf Geflügelpest erfolgen.
Der Geflügelhalter muss Aufzeichnungen über den Personenverkehr im Stall machen.
Wer sich nicht an diese Vorschriften hält, muss mit empfindlichen Bußgeldern rechnen.