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LK Heinsberg: Geflügelpest-Sperrbezirk wird aufgehoben

Heinsberg (aho) – Der nach dem im niederländischen Koningsbosch aufgetretenen Fall von Geflügelpest festgelegte Sperrbezirk in Teilen des Kreises Heinsberg wird nach Mitteilung der Kreisverwaltung am Mittwoch, dem 7. Mai, aufgehoben. Damit entfallen alle in dem Drei- bzw. Zehn-Kilometer-Sperrbezirk festgelegten Beschränkungen. Weiterhin gültig ist die u.a. für den gesamten Kreis Heinsberg geltende Geflügelpest-Verordnung des Landes Nordrhein-Westfalen, die nach jetzigem Stand bis zum 9. Mai in Kraft bleibt. In der Verordnung werden alle Geflügelhalter verpflichtet, ihre Hühner, Puten, Perlhühner, Enten und Gänse in geschlossene Stallungen zu verbringen. Ausnahmen gelten nur für Haltungen, die eine vogelsichere Abdeckung und Seitenbegrenzung aufweisen, damit Kontakt zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln vermieden wird. Weiter bestimmt die Landesverordnung, dass bei Auftreten von mehr als zwei Prozent Verlusten innerhalb von 24 Stunden in einem Geflügelbestand das Veterinäramt einzuschalten ist. Zusätzlich ist jeder Halter von Hausgeflügel verpflichtet, den Gesundheitszustand seiner Tiere täglich zu kontrollieren und das Ergebnis zu protokollieren. Auch die Durchführung von Märkten, Schauen, Ausstellungen und Veranstaltungen ähnlicher Art bleiben bis zum 9. Mai verboten. An dieser Stelle weist die Veterinärbehörde des Kreises Heinsberg darauf hin, dass mit Datum vom 28. April 2003 auch die Bundesverordnung zum Schutz vor der Verschleppung der Klassischen Geflügelpest geändert worden ist. Diese untersagt unter anderem den Verkauf von Geflügel durch so genannte „fliegende Händler“.

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