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Tierschutz-VO für die Schweinehaltung

(ZDS) – Am 14.04.2003 hat das Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL) endlich den lange überfälligen Verordnungsentwurf für die Tierschutzanforderungen an die Haltung von Schweinen vorgelegt. Damit soll die so genannte Nutztierhaltungs-VO erweitert werden. Laut Begründung zur Verordnung handelt es sich im Wesentlichen um eine Umsetzung der im Herbst 2001 novellierten EU-Tierschutzrichtlinie. Tatsächlich enthält der Entwurf jedoch nicht nur ein um bis zu 75 % größeres Platzangebot für Ferkel und Mastschweine, sondern zusätzlich zu diesem speziellen Anliegen von Ministerin Künast zahlreiche weitere Regelungen, die deutlich über den neuen EU-Standard hinausgehen. Das gilt z.B. für die Forderung nach „Vorrichtungen zur Abkühlung der Haut“ genauso wie für die generelle Vorgabe von maximal 10 % Perforationsgrad im Liegebereich (gegenüber 15 % für Sauen gemäß der EU-Neuregelung). Dabei sollen generell mindestens 50 % der Bucht als Liegebereich festgeschrieben werden. Abweichend von 11 mm max. Spaltenweite für Ferkel und 18 mm für Mastschweine sollen national 9 mm bzw. 17 mm gelten.Über die Beleuchtungsvorschriften der EU hinaus ist im Verordnungsentwurf eine Fensterfläche von 3 % der Stallgrundfläche vorgesehen.

Während die neue EU-Richtlinie die generelle Verfügbarkeit von Beschäftigungsmaterial vorgibt, werden im Verordnungsentwurf mindestens zwei verschiedene Materialien gefordert. Kastenstände müssen nach Vorstellung des Ministeriums innerhalb von 2 Jahren auf Mindestmaße umgerüstet werden, obwohl die EU dieses Haltungssystem ab 2013 verboten hat. Die Umrüstung würde einem Vorziehen des Verbotes gleichkommen, da es ökonomisch unsinnig wäre, ein ohnehin auslaufendes System mit hohem Aufwand umzubauen.

Nach Auffassung des Zentralverbandes der Deutschen Schweineproduktion (ZDS) führen die Überschreitungen des EU-Mindeststandards zu einer gravierenden zusätzlichen Kostenbelastung für die deutschen Schweinehalter. Hieraus resultiert die Gefahr, dass – wie in der Geflügelwirtschaft nach dem Käfigverbot – Investitionen und Arbeitsplätze ins Ausland abwandern. Kleinere und mittlere Betriebe werden die Produktion auslaufen lassen, da sie die geforderten Umrüstungen angesichts der knappen Gewinnspanne nicht finanzieren können. Unverständlich sind die verschärften Auflagen insbesondere vor dem Hintergrund, dass spätestens im Jahre 2005 ohnehin eine erneute Überprüfung des EU-Standards ansteht, wobei dann die hinzukommenden osteuropäischen Länder mitdiskutieren werden. Abgesehen von der fehlenden wissenschaftlichen Absicherung der neuen Auflagen dürfte hierin ein wesentlicher Grund zu sehen sein, warum der von Ministerin Künast angestrebte Konsens mit anderen EU-Staaten offensichtlich nicht erzielt werden konnte. Es muss vom Gesetzgeber anerkannt und darf nicht durch zusätzliche Verschärfungen bestraft werden, dass ein großer Teil der deutschen Schweinehalter den EU-Mindeststandard in verschiedenen Bereichen bereits mehr als erfüllt, und zwar auch beim Platzangebot für die Schweine.

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