Geflügelpest: Keine Genehmigungen für Taubenflüge
Mainz (aho) – Aufgrund eines Verdachts auf Geflügelpest in Nordrhein-Westfalen werden derzeit in Rheinland-Pfalz keine Vorflüge- und Preisflüge von Tauben genehmigt. Flüge, die bereits für dieses Wochenende von den Kreisveterinärämtern genehmigt wurden, sind nicht zulässig, teilt das Ministerium für Umwelt und Forsten von Rheinland-Pfalz nach einer Besprechung auf Bund-Länder-Ebene mit.
Aufgrund der aktuellen Seuchengefahr werden Geflügelhalter dringend aufgerufen, alle seuchenhygienischen Schutzmaßnahmen einzuhalten: Geflügel mit Auslauf sollten derzeit in den Stallungen eingesperrt werden. Zur Verhinderung der Zuwanderung von Tauben unbekannter Herkunft wird Taubenzüchtern geraten, die Einflüge der Schläge außer zu Freiflugzeiten geschlossen zu halten. Geflügelhalter sollten außerdem Kontakte ihrer Tiere mit fremden Personen, insbesondere wenn diese ebenfalls Umgang mit Geflügel haben, meiden. Vom Geflügelzukauf wird Geflügelzüchtern derzeit abgeraten.
Das Umweltministerium weist darauf hin, dass Geflügelhalter ihren eigenen Geflügelbestand regelmäßig kontrollieren müssen. Bei Verlusten über zwei Prozent innerhalb von 24 Stunden oder bei deutlichem Abfall der Legeleistung ist dieses dem zuständigen Veterinäramt oder dem beamteten Tierarzt unverzüglich, also auch am Wochenende, anzuzeigen.
Weiterhin sind Geflügelausstellungen und -märkte verboten. Nochmals merkt das Ministerium an, dass Meldepflicht für Geflügelhaltung besteht, auch wenn es sich um Hobby- und Kleinhaltungen handelt.