Geflügelpest: Kreis Heinsberg richtet neuen Sperrbezirk ein
Heinsberg (aho) – Aufgrund eines „ernsten Verdachtsfalles“ auf Klassische Geflügelpest in Schwalmtal, Kreis Viersen, ist im Kreis Heinsberg ein Anschlußsperrbezirk gebildet worden. Betroffen von dieser Maßnahme ist das nördlich der Bahnlinie Dahlheim-Rödgen – Mönchengladbach gelegene Gebiet der Stadt Wegberg. Im Westen wird das Gebiet durch die B221 und im Osten durch die Kreisgrenze zu Mönchengladbach begrenzt. Die Sperrbezirksverordnung datiert vom 09.05.2003. Unter anderem ist im Sperrbezirk sämtliches Geflügel, auch Tauben, in einem geschlossenen Stall abzusondern. Zusätzlich sind an den Ein- und Ausgängen der Ställe mit wirksamem Desinfektionsmittel getränkte Matten oder sonstige saugfähige Bodenauflagen auszulegen. Alle Personen, die das Gehöft verlassen, haben vorher ihr Schuhwerk zu reinigen und zu desinfizieren. Weitere Einzelheiten sind der Sperrbezirksverordnung zu entnehmen. In dem Gebiet sind 39 Geflügelhaltungen mit etwa 40.000 Stück Geflügel gemeldet. Zusätzlich gilt für das gesamte Land Nordrhein-Westfalen mit sofortiger Wirkung bis einschließlich 13. Mai 2003 ein absolutes „Stand Still“ für alle Lebendgeflügeltransporte, Bruteier, Veranstaltungen mit Geflügel und das Ausbringen von Geflügelgülle. Das zunächst bis zum 09. Mai 2003 befristete Verbot der Freilandhaltung für Geflügel im Kreis Heinsberg und den übrigen grenznahen Kreisen und kreisfreien Städten wird verlängert. Das bedeutet, dass das Geflügel nach wie vor unbedingt im Stall zu halten ist. Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Kreises Heinsberg weist ausdrücklich darauf hin, dass jeder Halter von Hausgeflügel verpflichtet ist, seine Tiere beim Veterinäramt anzuzeigen.