Geflügelpestverdacht im Kreis Viersen
Viersen (aho) – Auf einem Hof in Schwalmtal/Kreis Viersen (Nordrhein-Westfalen) ist am 8. Mai 2003 ein ernster Verdacht auf Geflügelpest festgestellt worden. Erste Untersuchungen des staatlichen Veterinäruntersuchungsamtes Krefeld lassen befürchten, dass der erste Fall von Geflügelpest nun auch in Deutschland aufgetreten ist. Ein Schnelltest des Amtes bestätigte erste Befürchtungen. Ein endgültiges Ergebnis, ob es sich tatsächlich um die Geflügelpest handelt, wird erst nach sieben Tagen vorliegen. Der betroffene Mastbetrieb hat einen Bestand von rund 32 000 Masthähnchen, der Bestand muss vollständig getötet werden. Die Behörden haben erste Sperrmaßnahmen getroffen. Die Polizei sperrt die Straßen um das Gehöft im Ein-Kilometer-Bereich weiträumig ab, die Feuerwehr hat eine Desinfektionsschleuse am betroffenen Betrieb eingerichtet.
Im 1000-Meter-Bereich rund um das betroffene Gehöft müssen alle Geflügelbestände getötet werden. Bekannt sind dem Veterinäramt des Kreises Viersen sieben, allerdings wesentlich kleinere Geflügelhalter.
Die Kreisverwaltung Viersen wird eine Tierseuchenverordnung veröffentlichen, mit der ein Verdachtssperrbezirk gebildet wird, der die gesamte Gemeinde Schwalmtal, einen Großteil der Stadt Viersen, einen Großteil der Gemeinde Brüggen, fast die Gemeinde Niederkrüchten und einen großen Teil der Stadt Nettetal umfassen wird. Betroffen sind auch Teilbereiche der Stadt Mönchengladbach und des Kreises Heinsberg.
Das Veterinäramt hat inzwischen verfügt, dass alles Geflügel aufgestallt werden muss. Zugleich weisen die Veterinäre des Kreises darauf hin, das geeignete Infektionsmaßnahmen und eine Schadnagerbekämpfung im Bereich des Sperrbezirks durchzuführen sind.