Kreis Viersen: 73.000 Hühner müssen sterben
Viersen (aho) – Nachdem auf einem Hof in Schwalmtal/Kreis Viersen am 8. Mai ein ernster Verdacht auf Geflügelpest festgestellt wurde, wurden am Freitagvormittag in dem betroffenen Mastbetrieb 32.000 Masthähnchen getötet. Die Kadaver wurden in der Tierkörperbeseitigungsanstalt Kühlerheide in Viersen entsorgt. Der Bestand musste vollständig getötet werden, um ein Ausbreiten der Seuche zu verhindern. Die Kreisverwaltung und die Gemeinde Schwalmtal haben die Straßen um das Gehöft im Ein-Kilometer-Bereich vollständig abgesperrt. Die Feuerwehr hat Desinfektionsschleusen am betroffenen Betrieb eingerichtet. Im 1.000-Meter-Bereich müssen alle Geflügelbestände getötet werden, es handelt sich dabei um sechs weitere, allerdings wesentlich kleinere Geflügelhalter mit schätzungsweise 100 bis 200 Tieren.
Vorsorglich mussten allerdings die Tiere eines weiteren Betriebes in etwa 1.300 Meter Entfernung getötet werden. Es handelt sich dabei ebenfalls um einen Masthähnchenbetrieb mit rund 40.000 Tieren. Die beiden Mastbetriebe haben häufig Kontakt untereinander.
Im Sperrbezirk wurden die betroffenen Betriebe per Einzelverfügung über die erforderlichen Schutzmaßnahmen informiert. Darüber hinaus veröffentlicht die Kreisverwaltung am Wochenende eine Tierseuchenverordnung, mit der ein Verdachtssperrbezirk gebildet wird, der zehn Kilometer umfasst. Darin liegen die gesamte Gemeinde Schwalmtal, ein Großteil der Stadt Viersen und der Gemeinde Brüggen, fast die gesamte Gemeinde Niederkrüchten und ein großer Teil der Stadt Nettetal. Betroffen sind auch Teilbereiche der Stadt Mönchengladbach und des Kreises Heinsberg.
Während der ersten 21 Tage nach Festlegung des Sperrbezirks – also bis zum 29. Mai – gilt im Sperrbezirk unter anderem folgendes: Jeder Besitzer hat Geflügel, auch Tauben, in geschlossenen Ställen zu halten. Dabei muss auch sichergestellt werden, dass die Tiere nicht mit Wildgeflügel in Berührung kommen.
Geflügel, geschlachtetes Geflügel, Teile davon, Bruteier und Konsumeier, davon ausgenommen gekochte Konsumeier – dürfen aus den Beständen nicht herausgebracht werden. Ausnahmen sind möglich. Darüber entscheidet die Veterinärbehörde. Der oberste Kreisveterinär, Dr. Helmut Theißen, hat auch verfügt, dass aus Geflügelhaltungen andere Tiere wie Schweine, Pferde und Rinder, ebenfalls nicht die Betriebe verlassen dürfen. Veranstaltungen im Gemeindegebiet Schwalmtal, wie ein Reitturnier in Dilkrath, wurden abgesagt.
Immer wieder besteht die Sorge, ob die Geflügelpest ein Risiko für die menschliche Gesundheit bedeutet. Dazu sagt der Leiter des Kreisveterinäramtes: Der Konsum von Fleisch und Eiern befallener Tiere bedeutet keine Gefahr für die menschliche Gesundheit. Wer allerdings Grippe hat und gleichzeitig mit dem Virus der Geflügelpest infiziert ist, läuft größere Gefahr. Personen die häufig Kontakt zu Geflügel haben, ist inzwischen empfohlen worden, sich gegen Imfluenza impfen zu lassen. Das Personal, das auf dem betroffenen Mastbetrieb tätig werden muss, trägt Schutzanzüge, Schutzmasken und Schutzbrillen.