Frankreich: Erneut BSE trotz Tiermehlverbot
Paris (aho) – Aus dem französischen Departement de la Haute-Savoie wird mit Datum 6. Mai 2003 der BSE-Fall Nummer 60 des laufenden Jahres amtlich bestätigt. Die Kuh wurde im März 1997 geboren. Obwohl in Frankreich im Juli 1996 das Verfüttern von Tiermehl an Rinder verboten wurde, treten wie in diesem Fall immer wieder BSE-Tiere auf, die nach dem Tiermehlverbot geboren wurden. Diese Fälle werden mit der irrtümlichen oder illegalen Verfütterung von Tiermehl bzw. Schweine – und Geflügelfutter an Rinder erklärt.
Aus Großbritannien und Nordirland wurden in den letzten Jahren 47 BSE-Kühe amtlich bestätigt, die nach dem im August 1996 in Kraft getretenen völligen Tiermehlverbot in der Tierfütterung geboren wurden.
Seit 1991 wurden in Frankreich 814 BSE-Tiere entdeckt.