EU-Kommission ergreift Maßnahmen wegen Geflügelpest
Brüssel (aho) – Nach einem möglichen Ausbruch von Geflügelpest in Deutschland am 9. Mai hat die Kommission heute eine Entscheidung zur Verstärkung der von den deutschen Behörden bereits eingeleiteten Maßnahmen zur Bekämpfung der Geflügelpest angenommen. Der Verdacht auf den Ausbruch von Geflügelpest in Schwalmtal (Nordrhein-Westfalen) nahe an der niederländischen Grenze besteht seit dem 9. Mai. Die deutschen Behörden trafen in Zusammenarbeit mit den Dienststellen der Kommission unverzüglich die in Richtlinie 92/40/EG vorgesehenen Maßnahmen. Im Rahmen dieser Maßnahmen wurde der Transport von lebendem Geflügel und Bruteiern in Nordrhein-Westfalen gestoppt; diese Sperre beinhaltet auch ein Versendungsverbot für lebendes Geflügel und Bruteier aus diesem Bundesland in andere Mitgliedstaaten und in Drittländer. Die heute angenommene Entscheidung der Kommission verstärkt diese Maßnahmen durch deren Festlegung auf EU-Ebene. Sie sieht ein Versendungsverbot für lebendes Geflügel, Bruteier und frische, unverarbeitete und nicht hitzebehandelte Gülle und Einstreu aus der Geflügelhaltung aus Nordrhein-Westfalen in andere Bundesländer bzw. Mitgliedstaaten und in Drittländer vor. Der Transport ist auch in Nordrhein-Westfalen verboten. Angesichts der Besonderheit der Geflügelerzeugung kann die zuständige deutsche Veterinärbehörde bestimmte Ausnahmen vom völligen Verbot der Verbringung von Bruteiern, Eintagsküken, Junglegehennen und Geflügel, das zur unverzüglichen Schlachtung bestimmt ist, in Nordrhein-Westfalen genehmigen. Um die weitere Ausbreitung des Erregers zu verhindern, sollten Biosicherheits- und Hygienevorkehrungen, einschließlich Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen in allen Phasen der Geflügel- und Eierproduktion verstärkt werden. Die deutschen Behörden sollten ferner gewährleisten, dass weitere Vorsichtsmaßnahmen für Personen getroffen werden, die unmittelbaren Kontakt mit betroffenem Geflügel haben.
Die Maßnahmen der Entscheidung der Kommission gelten bis zum 16. Mai. Die Lage wird auf der für den 15. Mai 2003 anberaumten Sitzung des Ständigen Ausschusses für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit jedoch erneut geprüft. An der Sitzung nehmen Vertreter der Mitgliedstaaten und der Kommission teil. Die von der Kommission angenommenen Sofortmaßnahmen können anschließend der Entwicklung der Lage angepasst werden. Die Kommission wird weiterhin eng mit den deutschen Behörden zusammenarbeiten, um die reibungslose Koordinierung innerhalb der EU zu gewährleisten.