12.05.2003
Meldung versenden
Geflügelpest: Exportverbot für NRW ab Montagabend
Brüssel (aho) – Nach dem mit großer Wahrscheinlichkeit in einem Hähnchenmastbetrieb im Landkreis Viersen die Klassische Geflügelpest aufgetreten ist, hat die EU-Kommission ein Exportverbot für Nordrhein-Westfalen angekündigt. Es soll am Montagabend in Kraft treten, teilte die EU-Kommission am Montag in Brüssel mit. Danach dürfen keine Bruteier, lebendes Geflügel, Kadaver und Mist aus Nordrhein-Westfalen mehr ausgeführt werden. Auch jeglicher Transport von Geflügel innerhalb der Landesgrenzen sei bis auf wenige Ausnahmen verboten. Die Maßnahmen werden zunächst bis Freitag gelten.