13.05.2003
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BSE-Fall im Schweizer Kanton Zürich
Bern (aho) – Bei einer wegen Krankheit geschlachteten Kuh aus dem Bezirk Affoltern im Schweizer kanton Zürich wurde BSE festgestellt. Das Tier wurde am 18.5.1998 geboren. Seit 1990 ist in der Schweiz der Einsatz von Fleisch- und Fleischknochenmehl bei der Rinderfütterung verboten, da angenommen wird, daß der BSE-Erreger (Prionen) über Tiermehl übertragen wird. Im Mai 1996 wurde diese Vorschrift verschärft: BSE-Risiko-Organe wie Gehirn, Rückenmark oder Augen von Kühen dürfen nicht mehr zu Futtermehl verarbeitet werden, sondern müssen verbrannt werden. Seit Anfang 2001 gilt ein vollständiges Tiermehl-Verfütterungsverbot.