Geflügelpest: Einfuhrverbote nach Polen, Israel und Japan
Bonn (aho) – Nach Informationen des Zentralverbandes der Deutschen Geflügelwirtschaft .V. (ZDG) haben verschiedene Länder wegen der in Deutschland aufgetretenen Geflügelpest Einfuhrverbote ausgesprochen:
Polen
Die Deutsche Botschaft Warschau hat mitgeteilt, dass der polnische Veterinärdienst ab 09.05.2003 bis auf weiteres die Einfuhr und den Transit für folgende Produkte aus Deutschland mit sofortiger Wirkung verboten hat:
• Lebendes Geflügel, Straußen, sowie andere Arten Haus- und Wildgeflügel, • Eier von Geflügel, Straußen, sowie anderen Arten Haus- und Wildgeflügel, • Fleisch und Innereien von Geflügel und Straußen, • Verarbeitungsprodukten aus Fleisch von Geflügel und Straußen, soweit diese nicht auf mind. 72 °C erhitzt wurden, • Sämtliche nicht zur Ernährung bestimmten Rohstoffe, die aus Geflügel, Straußen, sowie anderen Arten Haus- und Wildgeflügel hergestellt wurden, soweit diese nicht bei einem Druck von 3 bar für mind. 20 Min. auf 133 °C erhitzt wurden.
Einfuhrverbot nach Israel
Der israelische Veterinärdienst hat mitgeteilt, dass die Einfuhr von Lebendgeflügel, Lebendwildgeflügel, Papageien und Sittichen (petbirds), Bruteiern und Konsumeiern aus Deutschland bis zur endgültigen Klärung des Verdachtsfalles verboten ist.
Einfuhrverbot nach Japan
Die Deutsche Botschaft Tokio hat am 13.05.2003 mitgeteilt, dass das japanische Agrarministerium mit einer Pressemitteilung vom 12.05.2003 die Einfuhrbegrenzung für Geflügel und Geflügelprodukten aus Deutschland bekanntgegeben hat. Die Einfuhrbegrenzung gilt ab 10.05.2003 bis auf Weiteres und zwar bis zum Nachweis, dass Deutschland frei ist von Geflügelpest (Avian Influenza).