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Kreis-Veterinäre warnen: „Höchste Vorsicht geboten“

Soest (aho) – „Alle Halter sind jetzt aufgerufen, noch konsequenter als bisher die Vorsichts- und Hygienemaßnahmen einzuhalten. Im Kreis Soest werden 615.000 Hühner und Puten sowie anderes Geflügel gehalten. Eine Einschleppung der Seuche wäre eine Katastrophe.“ So reagiert Dr. Wilfried Hopp, Leiter des Veterinärdienstes des Kreises Soest, auf den Ausbruch der Geflügelpest in Nordrhein-Westfalen. Die Bundesforschungsanstalt für Viruskrankheiten der Tiere auf der Insel Riems hat am Mittwoch, 13. Mai, den ersten Fall von Geflügelpest in Schwalmtal (Kreis Viersen) bestätigt.

Nach weiteren Untersuchungen wurde eindeutig der Influenzavirus vom Subtyp H7 in den Proben festgestellt. Dieser Virus ist identisch mit den in den Niederlanden und Belgien nachgewiesenen Erregern. Damit hat sich der deutliche Verdacht bestätigt. Das Landwirtschaftsministerium NRW hatte bereits am Dienstag beschlossen, um den Hof, in dem nun die Geflügelpest festgestellt wurde, eine von 10 auf 20 Kilometer erweiterte Pufferzone einzurichten, in der in den nächsten 21 Tagen ein generelles „Stand Still“ für Transporte von sämtlichem lebendem Geflügel gilt. Weiterhin hatte das Landwirtschaftsministerium zwei Anträge zur vorbeugenden Impfung von Zootieren und von vom Aussterben bedrohten Tierarten an die Europäische Kommission gestellt.

Dr. Hopp weist außerdem auf die weiteren Maßnahmen hin. Die EU hatte am Dienstag ein Exportverbot für Lebendgeflügel und Bruteier, frische nicht verarbeitete und nicht Hitze-behandelte Gülle und Einstreu aus NRW in andere Teile Deutschlands sowie in andere EU-Mitgliedsstaaten und Drittstaaten vorgegeben. Konsumeier und Geflügelfleisch dürfen jedoch weiterhin gehandelt werden, es sei denn, sie stammen aus dem direkten Radius von zehn Kilometern um den Betrieb, in dem die Geflügelpest nachgewiesen wurde. Außerdem gilt in Nordrhein-Westfalen ein Transportverbot von lebendem Geflügel und Bruteiern, das jedoch Ausnahmen, wie genehmigte Transporte direkt zum Schlachthof, beinhaltet. Die EU-Vorgaben gelten bis Freitag, 16. Mai 2003, 24 Uhr.

Nach Angaben des NRW-Landwirtschaftsministerium gibt es bisher keine Hinweise auf neue Verdachtsfälle in Nordrhein-Westfalen.

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