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Mangelnde Konsequenz bei der Bekämpfung der Geflügelpest

Berlin (aho) – Angesichts der Bestätigung des Ausbruchs der Geflügelpest in Deutschland durch die Bundesforschungsanstalt für Viruskrankheiten der Tiere erklären der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft der CDU/CSU-Fraktion des Deutschen Bundestages, Peter Harry Carstensen MdB, und die zuständige Berichterstatterin, Gitta Connemann MdB:

Seit den Untersuchungen am 8. Mai auf einem Betrieb bei Viersen bestand der dringende Verdacht, dass die Geflügelpest von den Niederlanden auf Deutschland übergesprungen ist. Bis heute mussten in den Niederlanden 30 Mio. Tiere getötet werden. Aufgrund der enormen Gefahr für die deutschen Geflügelhalter hatte der Präsident des Zentralverbandes der Deutschen Geflügelwirtschaft am 28. April in der Sitzung des nationalen Krisenrates in Bonn der Bundesregierung das Angebot unterbreitet, dass die deutsche Geflügelwirtschaft bereit sei, die Präventiv-Tötung des Geflügels in einem Randstreifen entlang der niederländischen Grenze in einer Breite von zehn Kilometer zu finanzieren. Den Vertretern der Geflügelwirtschaft war nämlich klar, dass der von Frau Landesministerin Höhn eingerichtete Streifen von einem Kilometer Breite zu wenig ist. Dies hat sich nun leider bestätigt.

Die Geflügelwirtschaft hat ihr Angebot am 2. Mai gegenüber der nordrhein-westfälischen Landesregierung wiederholt. Das Angebot wurde auf Bundes- und Landesebene mit dem Hinweis auf die fehlende Rechtsgrundlage abgelehnt. Es ist ein unmögliches Verhalten der Bundesregierung, dass sie diesen Vorgang gegenüber dem Ausschuss für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft des Deutschen Bundestages verschwiegen hat. Hätte man den Vorschlag des zehn Kilometer-Streifens der Geflügelwirtschaft aufgegriffen, hätte der Seuchenfall auf dem Betrieb bei Viersen nicht auftreten können, da er in diesem Streifen gelegen hätte. Das freiwillige Angebot der Geflügelwirtschaft mit dem Hinweis auf fehlende Rechtsgrundlagen abzulehnen, ist ein weiteres Armutszeugnis in Sachen Seuchenbekämpfung dieser Bundesregierung, denn seit drei Jahren mahnt die Agrarministerkonferenz Verbesserungen beim Bundesseuchengesetz an.

Die Fehler beim Bund setzen sich im Land Nordrhein-Westfalen fort. Landesministerin Höhn hat dilettantisch gehandelt: Einrichtungen des nur ein Kilometer breiten Sicherheitsstreifens, kein konsequentes Einstallungsgebot für Geflügel, so wie es Niedersachsen getan hat, keine Vorsorge zur Präventiv-Tötung. Obwohl sie mehr als acht Wochen Zeit gehabt hatte, sich auf den Seuchenausbruch vorzubereiten, hat im entscheidenden Augenblick nicht genügend CO2 zur Tötung bereit gestanden.

Dies alles zeigt das Versagen von Rot-Grün bei der Bekämpfung der Geflügelpest. Leider spielt hier auch Ideologie mit. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion beantragt deshalb eine Sondersitzung des Ausschusses für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft des Deutschen Bundestags.

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