NRW: „Stand still“ in Pufferzone für 21 Tage
Düsseldorf (aho) – Das Landwirtschaftsministerium von Nordrhein-Westfalen hatte bereits gestern beschlossen, um den Hof, in dem nun die Geflügelpest festgestellt wurde, eine von 10 auf 20 Kilometer erweiterte Pufferzone einzurichten, in der in den nächsten 21 Tagen ein generelles Stand Still für Transporte von sämtlichem lebendem Geflügel gilt. Weiterhin hatte das Landwirtschaftsministerium nach eigenen Angaben zwei Anträge zur vorbeugenden Impfung von Zootieren und von vom Aussterben bedrohten Tierarten an die Europäische Kommission gestellt.
Die EU hatte gestern ausserdem ein Exportverbot für Lebendgeflügel und Bruteier, frische nicht verarbeitete und nicht Hitze-behandelte Gülle und Einstreu aus NRW in andere Teile Deutschlands sowie in andere EU-Mitgliedsstaaten und Drittstaaten vorgegeben. Konsumeier und Geflügelfleisch dürfen jedoch weiterhin gehandelt werden, es sei denn, sie stammen aus dem direkten Radius von 10 Kilometern um den Betrieb, in dem die Geflügelpest nachgewiesen wurde. Ausserdem gilt in Nordrhein-Westfalen ein Transportverbot von lebendem Geflügel und Bruteiern, dass jedoch Ausnahmen, wie genehmigte Transporte direkt zum Schlachthof, beinhaltet. Die EU-Vorgaben gelten bis Freitag, 16. Mai 2003, 24.00 Uhr.