Vorsorgemaßnahmen gegen Geflügelpest beachten
Schwerin (aho) – „Die seuchenhygienischen Vorschriften müssen von den Geflügelhaltern unbedingt eingehalten werden Es ist dringend darauf zu achten, dass so wenig Personen wie möglich mit den Tieren in Kontakt kommen“, fordert Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus. Auch Kontakte zwischen Tieren unterschiedlicher Herkünfte müssen weitestgehend vermieden werden. Wer Umgang mit Geflügel hat, solle zu seinem eigenen und dem Schutz der anderen Menschen und Tiere besondere hygienische Sorgfalt walten lassen, mahnt der Minister. Nachdem am Dienstag der erste Fall von Geflügelpest in Deutschland bestätigt wurde, sind auch in Mecklenburg-Vorpommern die zuständigen Behörden in Alarmbereitschaft gesetzt. Mecklenburg-Vorpommern profitiere von der örtlichen Nähe zum nationalen Referenzlabor auf der Insel Riems. „Für den Ernstfall sind wir vorbereitet“, sagt Minister Backhaus. In Mecklenburg-Vorpommern werden in 1232 Betrieben rund 7,4 Mio. Geflügel gehalten. Nach den geltenden Maßnahmen zum Schutz gegen die Geflügelpest sind u.a. Geflügelmärkte, -ausstellungen und Veranstaltungen ähnlicher Art verboten. Geflügel aus einem Bestand darf nur an einen anderen Ort gebracht werden, wenn der Bestand innerhalb von 24 Stunden vor dem Transport tierärztlich untersucht worden ist. Der ambulante Tierhandel ist verboten. Tierverluste von mehr als zwei Prozent innerhalb von 24 Stunden sowie ein erheblicher Leistungsabfall müssen unverzüglich beim zuständigen Landkreis angezeigt werden. Minister Backhaus ruft dringend dazu auf, alle Auffälligkeiten in einem Bestand umgehend an die zuständigen Behörden zu melden. Zu den Symptomen gehören bei den Hühnern und Puten u.a. struppiges Gefieder, Teilnahmslosigkeit, hohes Fieber, Durchfall, Ödeme an Kopf, Hals und Beinen sowie der Rückgang der Legeleistung. Bei Gänsen und Enten sind diese Kennzeichen oft weniger ausgeprägt. Zu den auffallenden Symptomen gehören typische Atemgeräusche wie Niesen und Schnorcheln.