EU: Transporterleichterung für Schlachtgeflügel und Eintagsküken
Bonn (aho) – Aus Tierschutzgründen änderte die EU-Kommission ihre Entscheidung vom 12. Mai 2003 über Schutzmaßnahmen gegen die klassische Geflügelpest in NRW. Das meldet der Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft e.V.:
Das Gebiet Nordrhein-Westfalen wird in Teil A (westlich des Rheins) und Teil B (östlich des Rheins) aufgeteilt.
Für den Teil B können die zuständigen Behörden folgende neue Ausnahmereglung für den Transport in das übrige Bundesgebiet genehmigen:
• Schlachtgeflügel darf zur unmittelbaren Schlachtung transportiert werden. Die zuständigen Behörden legen eine direkte Route und die Geflügelschlachterei fest.
• Eintagsküken dürfen in einen Aufzuchtbetrieb unter amtlicher Kontrolle verbracht werden, sofern sich dort kein anderes Geflügel befindet.
Für den Transport des Schlachtgeflügels und der Eintagsküken müssen Genehmigungen der zuständigen Behörden des Versand- und Empfangsbetriebes
Darüber hinaus hat die EU-Kommission dem Antrag der Bundesregierung zugestimmt, für den Geflügelpestvirus empfängliche Zootiere und seltene Geflügelrassen innerhalb von Nordrhein-Westfalen impfen zu können.