Geflügelpest in den Niederlanden, Belgien und Deutschland
Brüssel (aho) – Der Ständige Ausschuss für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit kam heute zusammen, um erneut über die Geflügelpest-Situation in den Niederlanden, Belgien und Deutschland zu beraten. Es wurde beschlossen, die bereits verhängten Beschränkungen zur Eindämmung und Tilgung der Seuche in den Niederlanden bis zum 30. Mai zu verlängern. In Belgien gelten die Beschränkungen ab dem 27. Mai nur für die Provinzen Antwerpen und Limburg. Für Deutschland wurden die von der Europäischen Kommission getroffenen Maßnahmen bestätigt und bis zum 30. Mai verlängert. Es gelten einige neue Ausnahmeregelungen für Transporte innerhalb Deutschlands.
Niederlande
Bis heute wurden in den Niederlanden 252 Ausbrüche der Geflügelpest nachgewiesen, und bei weiteren 6 Betrieben besteht der Verdacht auf Kontamination. Insgesamt wurden etwa 28 Mio. Tiere getötet. Der letzte Ausbruch in Geflügelhaltungsbetrieben wurde am 29. April 2003 gemeldet. Der Ausschuss für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit stimmte heute einem Vorschlag der Europäischen Kommission zu, wonach die zur Eindämmung und Tilgung der Seuche verhängten Beschränkungen bis zum 30. Mai verlängert werden. Lebendes Geflügel, Bruteier sowie frische, unverarbeitete Gülle und Einstreu aus der Geflügelhaltung dürfen nicht in andere Mitgliedstaaten oder Drittländer ausgeführt werden. Außerdem gilt, von einigen Ausnahmen abgesehen, ein Transportverbot für lebendes Geflügel und Bruteier innerhalb der Niederlande. Die Ausnahmen betreffen Bruteier, Eintagsküken, Junglegehennen und Geflügel, das zur unverzüglichen Schlachtung bestimmt ist.
Belgien
Seit dem 16. April wurde die Geflügelpest in acht Fällen in Belgien nachgewiesen. Allerdings wurde der letzte Ausbruch am 28. April gemeldet; seither gibt es keine neuen Verdachtsfälle. Die Geflügelhaltungsbetriebe in den Pufferzonen sind geräumt worden, und die Bestände werden erst nach Ablauf einer Wartezeit wieder aufgebaut. Insgesamt sind etwa 3 Mio. Tiere getötet worden. Daraus kann geschlossen werden, dass die Seuche erfolgreich getilgt worden ist. Daher hat der Ausschuss beschlossen, die bestehenden Beschränkungen ab dem 27. Mai auf die Provinzen Antwerpen und Limburg einzugrenzen, sofern bis dahin keine weiteren Ausbrüche gemeldet werden. Somit kann die Ausfuhr lebender Tiere und Bruteier aus dem übrigen Teil Belgiens zu diesem Zeitpunkt wieder aufgenommen werden. Die Beschränkungen in den beiden Provinzen gelten bis zum 30. Mai.
Deutschland
Ein einziger Ausbruch der Geflügelpest wurde am 9. Mai in Nordrhein-Westfalen gemeldet. Der Ausschuss hat heute die von der Kommission am 12. Mai angenommenen Maßnahmen gebilligt und bis zum 30. Mai verlängert. Allerdings kann die Verbringung von zur unverzüglichen Schlachtung bestimmtem Geflügel und zur Zucht bestimmten Eintagsküken aus einem Betrieb östlich des Rheins in Nordrhein-Westfalen unter strengen Auflagen genehmigt werden. Deutschland kann auch beschließen, ansteckungsgefährdete Zootiere und Tiere in anerkannten Zentren für vom Aussterben bedrohte Arten im Gebiet westlich des Rheins in Nordrhein-Westfalen gegen die Geflügelpest zu impfen. Die Sachlage und die Maßnahmen gegen die Geflügelpest in den Niederlanden, Belgien und Deutschland werden auf der nächsten Sitzung des Ständigen Ausschusses für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit, die für den 28. Mai anberaumt ist, überprüft.