Kreis Wesel: Freilandhaltung von Geflügel verboten
Wesel (aho) – Der Landkreis Wesel weist noch einmal darauf hin, dass jegliche Freilandhaltung von Geflügel im Kreis Wesel verboten ist. Dies gilt nicht nur für Geflügelzüchter, sondern auch für Hobbyhalter von einem oder wenigen Exemplaren. Jeder, der irgendwo im Kreis noch eine solche Freilandhaltung feststellt, sollte dies umgehend dem Fachbereich Veterinär- und Lebensmittelwesen unter Tel. 0281 / 207 2460 mitteilen.
Kreisweit gibt es aktuell – nach Auskunft der Tierseuchenkasse – 563.000 Exemplare von Geflügel. 171 Hobbyhalter haben in den vergangenen Tagen weitere 3.800 Stück privat gehaltenes Geflügel beim Kreis angemeldet. Bekanntlich ist jeder verpflichtet, diese Meldung vorzunehmen, damit der Kreis im Ernstfall alle notwendigen Daten zur Verfügung hat. Diese Meldungen gehen zur Zeit beinahe stündlich beim Kreis ein. Anmeldungen sind ebenfalls bei Fachbereich Veterinär- und Lebensmittelwesen des Kreises vorzunehmen.
Die EU hat neue Regelungen zum Transport von Geflügel erlassen. Danach sind Transporte von Geflügel und Bruteiern nur noch in Ausnahmefällen innerhalb von Nordrhein-Westfalen möglich und müssen von den Veterinärämtern sowohl des Herkunftsbetriebes wie auch des Bestimmungsbetriebes genehmigt werden. Ein Transport in andere Bundesländer oder gar in Mitgliedsstaaten ist ausgeschlossen.
Anträge und Transportbedingungen können beim Kreis nachgefragt werden