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Veterinäramt Mönchengladbach untersucht Geflügelbestände

Mönchengladbach (aho) – Das städtische Veterinäramt wird in der nächsten Woche rund 25 Geflügelbestände im gesamten Stadtgebiet auf Krankheitserreger untersuchen, um festzustellen, ob Anzeichen von Geflügelpest vorliegen. Darüber hinaus unternimmt das Veterinäramt stichprobenartige Untersuchungen von kleineren Beständen. Mit dieser flächendeckenden Rasteruntersuchung erhofft sich das veterinäramt eine hohe Aussagefähigkeit über die Situation in Mönchengladbach. Dr. Ferdinand Schmitz, stellvertretender Leiter des Veterinäramtes, nahm heute Nachmittag an einem Informationsgespräch aller Veterinäramtesexperten im Umland im Düsseldorfer Umweltministerium zur Lage in Nordrhein-Westfalen teil. Demnach hat Umweltministerin Bärbel Höhn heute eine Änderung der Geflügelpestverordnung für NRW unterschrieben, die voraussichtlich Samstag oder Sonntag in Kraft treten wird.

Diese gibt vor, dass im Schutzgebiet – Geflügel und Bruteier nicht mehr aus den Beständen transportiert werden dürfen und dass – die Geflügelbestände über 100 Tiere innerhalb von sieben Tagen nach Inkrafttreten dieser Verodnung tierärztlich untersucht werden müssen.

Nicht untersucht werden Taubenbestände und Bestände mit Wassergeflügel wie Enten, da diese Tiere, so das Veterinäramt, bislang keine Krankheitsanzeichen erkennen lassen und weniger anfällig sind.

Sollte es bei dem einen Fall an Geflügelpest in Viersen bleiben, wird die Schutzzone unverändert am 29. Mai wieder aufgehoben. Neu ist dagegen die Verlängerung der Einsperrpflicht für Geflügel über den 29. Mai hinaus bis zum 9. Juni. „Dies gilt für das gesamte Stadtgebiet“, so Dr. Ferdinand Becker. Bis zum 29. Mai ebenso eingehalten werden müssen die in der Verordnung vorgegebenen Maßnahmen, die unter anderem gründliche Desinfektionsmaßnahmen der Bestände im Sperrbezirk vorgeben.

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