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Geflügelpest: Endgültige Ergebnisse erst nächste Woche

Wesel (aho) – Das endgültige Ergebnis der Untersuchungen auf Geflügelpest, die vom Staatlichen Veterinäruntersuchungsamt Krefeld durchgeführt werden, liegt dem Kreis Wesel nach Mitteilung der Bezirksregierung erst im Laufe der nächsten Woche vor. Klinisch hatten die Kreisveterinäre bekanntlich keine Auffälligkeiten feststellen können.

Der Kreis Wesel weist noch einmal darauf hin, dass jegliche Freilandhaltung von Geflügel, egal ob Zucht, Hobbyhaltung, ob ein oder tausend Tiere, im Kreis Wesel verboten ist. Bei Zuwiderhandlung haben die Betroffenen mit Bußgeldern zu rechnen, die bis zu maximal 25.000 Euro betragen können.

Der Fachbereich Veterinär- und Lebensmittelwesen hat jetzt die Ordnungsämter der Kommunen gebeten, dies im Wege der Amtshilfe durch ihre Außendienste gezielt zu kontrollieren. Weiterhin gilt auch die Aufforderung an alle Bürgerinnen und Bürger, dem Fachbereich Veterinär- und Lebensmittelwesen des Kreises entsprechende Beobachtungen sofort mitzuteilen (Tel. 0281 / 207 2460 bzw. per Fax 0281 / 207 4905). Aufgrund der hohen Ansteckungsgefahr beim Geflügel sind diese Maßnahmen erforderlich.

Der Kreis weist allerdings auch darauf hin, dass Eier- und Geflügelprodukte weiterhin bedenkenlos verzehrt werden können, da hiervon keine Gefahr ausgeht.

Für alle Geflügelhalter besteht eine Meldepflicht (über Art und Anzahl) beim Fachbereich Veterinär- und Lebensmittelwesen des Kreises (Fax: 0281 / 207 4905)

Allen Geflügelhaltern wird dringend empfohlen, ihren Bestand daneben auch bei der Tierseuchenkasse Münster, Nevinghoff 6, 48147 Münster, Fax: 0251 / 289 8230, anzumelden, damit sie im Ernstfall Entschädigungen aus der Tierseuchenkasse geltend machen können.

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