Geflügelpest: Hygieneregeln dringend beachten
Bonn (aho) – Der Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft e.V. mahnt alle Geflügelhalter zur Einhalten der bekannten Hygieneregeln, um eine Einschleppung der klassischen Geflügelpest zu vermeiden:
• Absperrung des Betriebes, Verbotsschilder für das Betreten des Betriebes • Beschränkung des Personen- und Fahrzeugverkehrs auf das unbedingt Notwendige • An den Eingängen zum Stall Desinfektionsmatten/-wannen • Betreten der Stallungen/Betriebsräume nur mit betriebseigener Schutzkleidung/Einmalkleidung • Beschränkung der Personen, die Zutritt zum Stall haben • Keine Fahrzeuge der Tierkörperbeseitigungsanstalt auf das Betriebsgelände, Kadavercontainer möglichst weit von Stallungen aufstellen • Konsequente Schadnagerbekämpfung • Konsequente Reinigung und Desinfektion der Ställe und der Stalleinrichtungen • Gebrauchtes Verpackungsmaterial, gebrauchte Eierhöcker usw. nicht verwenden • Konsequente Futterhygiene zur Vermeidung des Anlockens von Wildvögeln • Futterreste um Futtersilos entfernen • Füttern in den Ausläufen unterlassen