Geflügeltransporte ab 17.05.2003, 00.00 Uhr
Düsseldorf (aho) – Wie das nordrhein-westfälische Landwirtschaftsministerium mitteilt, können vom 17. Mai 2003, 00.00 Uhr an, Transporte von Schlachtgeflügel zur unmittelbaren Schlachtung und von Eintagsküken in Betriebe, in denen kein anderes Geflügel steht, von den zuständigen Behörden genehmigt werden. Grundlage hierfür ist die Entscheidung der EU-Kommission und eine soeben beendete Bund-Länder-Beratung.
Folgende Voraussetzungen müssen zur Durchführung der Schlachtgeflügeltransporte erfüllt sein:
– Festlegung einer definierten Wegstrecke (Korridor) – Rein-Raus-System
Zudem müssen bei diesen Transporten von Schlachtgeflügel wie auch bei den Transporten der Eintagsküken Genehmigungen seitens der zuständigen Behörden des Versand- und Empfangsbetriebes vorliegen.
Die Veterinärbehörden in NRW sollen bereits telefonisch über diesen Sachverhalt informiert worden sein. Ein entsprechender Erlass soll in Kürze folgen.