Geflügeltransporte unter Auflagen wieder möglich
Soest (aho) – Dr. Wilfried Hopp, Chef des Veterinärdienstes des Kreises Soest, weist darauf hin, dass mit einer Entscheidung der EU-Kommission zur Geflügelpest und der entsprechenden Bundesverordnung das Sperrgebiet nicht mehr auf ganz Nordrhein-Westfalen ausgeweitet ist. Für die Geflügelhalter im rechtsrheinischen Gebiet und damit auch für den Kreis Soest seien Ausnahmen von den Restriktionen möglich.
So könne der Veterinärdienst genehmigen, Schlachtgeflügel aus dem Kreis Soest in Schlachthöfe anderer Bundesländer zu verbringen. Allerdings müssten die jeweils zuständigen Behörden zustimmen. Lebende Tiere, wie zum Beispiel Eintagsküken, könnten ebenfalls in andere Betriebe transportiert werden, wenn die dortigen Ställe von Geflügel geräumt und desinfiziert worden seien. Junghennen dürften unter den gleichen Voraussetzungen transportiert werden, aber nur innerhalb Nordrhein-Westfalens.