Verschärfte niedersächsische Geflügelpest-VO tritt Mittwoch in Kraft
Hannover (aho) – Um den Schutz vor der Einschleppung der Geflügelpest auf höchstmöglichem Niveau zu stabilisieren, hat Niedersachsen die seit dem 10. März geltende Geflügelpest-VO überarbeitet und weiter verschärft. Das teilt das Niedersächsische Ministerium für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.
Ab Mittwoch muss jeder Halter von Hühnern, Perl- und Truthühnern sowie Enten und Gänsen z. B. sicherstellen, dass keine betriebsfremden Personen die Haltungen betreten können und dass Schuhreinigungs- und Desinfektionseinrichtungen vorhanden sind. Wer mehr als 100 Tiere hält, muss zusätzlich optisch das „Unbefugte Betreten“ verbieten, ausreichend Schutzkleidung/Einwegkleidung für Befugte vorhalten und eine besondere Bestandsdokumentation führen, z. B. über Verluste, getrennt nach Tierarten. Außerdem eine lückenlose „Besucherliste“ anlegen, die z. B. die mit der Ein- oder Ausstallung oder Futtermittellieferung beschäftigten Personen/Betriebe/Händler chronologisch dokumentiert. Gerätschaften, Fahrzeuge, der Verladeplatz sowie frei gewordene Ställe müssen gereinigt und desinfiziert werden, Futtermittel und Einstreu „wildvogelsicher“ gelagert werden. Außerdem ist eine ordnungsgemäße Schadnagerbekämpfung durchzuführen und zu dokumentieren. Futtermittelherstellungsbetriebe müssen bei Produktion, Lagerung und Transport sicherstellen, dass kein Kontakt mit geflügelpestübertragenden Tieren möglich ist. Fahrer müssen Buch über Transporte, Ort und Tag der Fahrzeugdesinfektion und weitere Fakten führen.