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Verschärfte Bestimmungen für Geflügel- und Futtertransporte

Mainz (aho) – Aufgrund des Auftretens der Geflügelpest in Nordrhein-Westfalen wurden die Bestimmungen für Transporte von Geflügel und Futtermitteln bundesweit verschärft. Bisher musste Geflügel innerhalb von 24 Stunden vor dem Transport auf Geflügelpest untersucht und dies vom Tierarzt bescheinigt werden. Neuerdings muss diese Bescheinigung auch auf dem Geflügel-Transport mitgeführt werden, teilt das Umweltministerium in Mainz mit.

Die aktuelle Eilverordnung des Bundes sieht außerdem Maßnahmen für Fahrzeuge vor, die Geflügel oder Geflügel-Futtermittel transportieren: Fahrgestell und Räder sind vor und nach der Fahrt zu reinigen und zu desinfizieren; für Silofahrzeuge gelten weitergehende Regelungen. Um die Übertragung des Virus auszuschließen müssen betriebsfremde Personen beim Betreten eines Geflügelhofes Auskunft über Kontakte zu anderem Geflügel geben. Aufgrund des aktuellen Seuchenrisikos soll die Frist zwischen dem Betreten verschiedener Geflügelhaltungen mindestens drei Tage betragen. Zwischenzeitlich soll ein vollständiger Kleidungswechsel sowie eine vollständige Körperreinigung erfolgt sein. Weitere Hygienevorgaben bestehen für Personen, die gewerbsmäßig beim Transportieren von Geflügel tätig sind.

Das Ministerium für Umwelt und Forsten ruft die Geflügelhalter weiterhin auf, alle seuchenhygienischen Schutzmaßnahmen einzuhalten: Geflügel mit Auslauf sollte weiterhin in den Stallungen gehalten werden. Vor- und Preisflüge mit Tauben werden nicht genehmigt. Märkte und Ausstellungen mit lebendem Geflügel bleiben verboten. Vom Geflügelzukauf wird Geflügelzüchtern derzeit abgeraten.

Alle Halter sind verpflichtet, regelmäßige Gesundheitskontrollen in ihrem Geflügelbestand vorzunehmen. Bei Erkrankungen oder erhöhten Tierverlusten besteht Anzeigepflicht bei der zuständigen Veterinärbehörde – auch an Wochenenden.

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