Hähnchenmastanlage Stedum ist rechtmäßig
Braunschweig (aho) – Die Bezirksregierung Braunschweig hat den von einer Umweltorganisation erhobenen Widerspruch gegen Bau und Betrieb eines Hähnchenmaststalls in Stedum (Gemeinde Hohenhameln, Landkreis Peine) zurückgewiesen. Damit hat die Behörde eine entsprechende Genehmigung des Landkreises Peine für rechtmäßig befunden. Für die Bezirksregierung sind die vorgebrachten Argumente gegen die Anlage mit 39.500 Mastgeflügelplätzen nicht stichhaltig. Wie es in ihrem Bescheid an die Umweltorganisation heißt, werde weder ein geschütztes Biotop beeinträchtigt noch würden empfindliche Flora und Fauna in erheblicher Weise durch Ammoniak und Staubimmissionen belastet. Weiterhin bescheinigte die Aufsichtsbehörde dem Landkreis Peine, dieser habe in ausreichender Weise dargelegt, dass im Bereich des Baugrundstückes keine Feldhamster vorkommen. Dirk Hauburg, Dezernent in der Umweltabteilung bei der Bezirksregierung, äußert Verständnis für die Bedenken der Umweltschützer: „Ich kann nachvollziehen, dass die Bevölkerung angesichts des Baus einer solchen Anlage zunächst beunruhigt ist.“ Er beruhigt aber: „Wir haben die Genehmigung des Landkreises Peine sorgfältig geprüft und festgestellt, dass alle bestehenden Vorschriften zum Schutz von Mensch und Umwelt beachtet worden sind.“ Dem Widerspruchsführer steht nun der Klageweg offen. Den Baubeginn und die Aufnahme des Betriebs der Geflügelfarm würde eine Klageerhebung im vorliegenden Fall allerdings nicht verhindern.