Brieftaubenveranstaltungen ab Freitag wieder möglich
Hannover (aho) – Da sich die letzten Geflügelpest-Verdachtsfälle in Nordrhein-Westfalen nicht bestätigt haben und auch die Untersuchungen im 10-km-Sperrgebiet Viersen (NRW) keine Positiv-Ergebnisse erbrachten, haben sich Bund und Länder darauf verständigt, das „Brieftaubenflugverbot“ deutlich zu lockern, teilte heute Niedersachsens Landwirtschaftsminister Hans-Heinrich Ehlen mit. Ab Freitag dürfen wieder Veranstaltungen mit Brieftauben durchgeführt werden, wobei folgende Vorgaben eingehalten werden müssen: 1. Es dürfen keine Auflassungen in Belgien, den Niederlanden sowie in dem NRW-Restriktionsgebiet erfolgen. 2. Die geplante Flugroute darf weder Belgien, die Niederlande noch das Gebiet 40 km östlich der niederländisch-deutschen Staatsgrenze einschließlich des NRW-Restriktionsgebietes berühren. 3. Jede geplante Veranstaltung muss von der für den jeweiligen Veranstalter zuständigen Behörde genehmigt werden.