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Erste Schlussfolgerungen aus Dioxinfall in Niemegk

Potsdam (aho) – Im April wurde in Trockenfutter, das aus dem Trockenwerk Niemegk stammt, ein erhöhter Dioxinwert festgestellt. Daraufhin wurden soweit noch vorhandene Futtermittel vorläufig gesperrt. Die Dioxinbelastung ist, so auch weiterhin der Kenntnisstand von Agrar- und Umweltminister Wolfgang Birthler (SPD), „nicht durch Leichtsinn oder gar Vorsatz – beispielsweise durch das Mitverbrennen verbotener Materialien – entstanden.“ Im Rahmen einer routinemäßigen Futtermittelkontrolle wurden am 27. Februar 2003 in einem brandenburgischen Landwirtschaftsbetrieb in einer Probe Trockengrün erhöhte Dioxingehalte durch das Labor des Landesamtes für Verbraucherschutz und Landwirtschaft festgestellt. Der zulässige Grenzwert wurde dabei fast um das Siebenfache überschritten. Sofort nach Vorliegen des Untersuchungsergebnisses wurde der Betrieb gesperrt und eine Restmenge von rund 600 Kilogramm Trockenfutter sichergestellt. Bei der Rückverfolgung der Futterlieferung ergab sich als Quelle der belasteten Ware die Erzeuger- und Vertriebs-GmbH – Trockenwerk Niemegk. In diesem Unternehmen wurden unverzüglich alle Vertriebswege ermittelt, um den Verbleib aller nach dem 14. August 2002 hergestellten Futtermittel zu ermitteln Danach wurden umgehend die betroffenen europäischen Länder, Bundesländer sowie das Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ermährung und Landwirtschaft durch mein Haus unterrichtet. Seit dem 16. April sind alle Lieferbeziehungen nun weitestgehend aufgeklärt. Durch die für die Futtermittelüberwachung in den jeweiligen Ländern zuständigen Behörden wurden die unter Verdacht stehenden Futtermittel gesperrt und beprobt. Dementsprechend kann davon ausgegangen werden, dass seit diesem Termin eine Verfütterung von möglicherweise belasteten Futtermitteln aus Brandenburg nicht mehr stattfinden konnte. Gegenwärtig liegen für die in Brandenburger Unternehmen gesperrten Futtermittel 46 Analysenergebnisse vor; davon überschreiten 25 den gesetzlich festgesetzten Dioxinhöchstwerte von 0,75 Nanogramm je Kilogramm Trockenfutter. Auf Grundlage der Laborergebnisse werden bei einer Unterschreitung des genannten Wertes die Futtermittel entsperrt und zur Verwendung freigegeben. In allen anderen Fällen werden die belasteten Futtermittel vom Hersteller zurückgenommen und beseitigt. Zur Ursachenermittlung wurden außer den 46 Futtermitteluntersuchungen auch zahlreiche Analysen der Verbrennungsrückstände des Trockenwerkes Belzig vorgenommen. Dabei wurden weder in der Asche noch in der Schlacke Rückstände gefunden, die auf einen nicht bestimmungsgemäßen Betrieb der Anlage hindeuten. In dieser Anlage wird als Energieträger ausschließlich Steinkohle – so wie es im Genehmigungsbescheid vorgeschrieben ist eingesetzt. Als wahrscheinliche Quelle für die Dioxinbelastung wird gegenwärtig der Verbrennungsprozess in Verbindung mit der direkten Trocknung, bei der die Futtermittel mit den Rauchgasen in direkten Kontakt gelangen, angesehen. In zahlreichen Gesprächen, die mit dem Anlagenbetreiber, Mitarbeitern aus dem Labor sowie Verbrennungsexperten geführt wurden, hat sich diese Theorie als glaubhaft sowie fachlich überzeugend erwiesen. In den nächsten Tagen und Wochen werden auch auf Bundesebene ähnliche Fachdiskussionen stattfinden müssen, um endgültig die Ursache für die Dioxinbelastung zu finden. Sollte sich die Vermutung bestätigen, dass die Unsicherheit im Verfahren begründet ist, sieht Birthler zwei Möglichkeiten, um künftig derartige Probleme zu vermeiden: Umstellung des Energieträgers; das heißt Übergang von der Steinkohle zu Erdgas oder Veränderung der Trocknungstechnologie; das heißt Verzicht auf die direkte Trocknung. Die Änderungen würden alle Trocknungswerke in der Bundesrepublik betreffen, die mit einer derartigen Technologie betrieben werden. Die erforderlichen Maßnahmen könnten entweder im Rahmen einer freiwilligen Selbstverpflichtung der Anlagenbetreiber oder durch eine gesetzliche Änderung auf Bundesebene herbeigeführt werden. Birthler: „Ich bin mir durchaus bewusst, dass beide Maßnahmen mit erheblichen Investitionen seitens der Anlagenbetreiber verbunden sind. Andererseits sehe ich aber auch keine andere Lösung, um durch sichere Futtermittel die Erzeugung gesundheitlich unbedenklicher Lebensmittel im Sinne des Verbraucherschutzes zu garantieren.“

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