Geflügelpest: Vorsichtiger Optimismus
Bonn (aho) – Der Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft e.V. (ZDG) teilt heute mit:
Auch heute werden keine neuen Verdachtsfälle mehr aus Belgien, den Niederlanden und Deutschland mehr gemeldet. In Belgien und den Niederlanden werden die Restriktionsmaßnahmen gebietsweise deshalb schon dort erleichtert, wo es die aktuelle Seuchenlage ermöglicht. So kann in Belgien ab heute – bis auf Schlachtereien in den Provinzen Antwerpem und Limburg – wieder Geflügel aus Deutschalnd – ausgenommen NRW – geschlachtet werden.
In den Niederlanden laufen die Bemühungen weiter, die Regierung davon zu überzeugen, neben den beiden bereits angewiesenen Schlachtereien, noch weitere Schlachtbetriebe zu Schlachtung von Hähnchen aus Deutschland auszuweisen.
ZDG und der Landesverband der Niedersächsischen Geflügelwirtschaft (NGW) haben über Bundes- und Landesregierung erneut auf die ernste Lage für die Mastbetriebe in Deutschland und insbesondere in Niedersachsen hingewiesen, die für niederländische Schlachtbetriebe eingestallt haben.
Für diese Betriebe werden jetzt umgehend Schlachttermine in den Niederlanden benötigt und zwar auch in Schlachtereien, die überhaupt technisch in der Lage sind, schwerere Tiere zu schlachten. Die entstandenen Probleme werden durch die warme Witterung noch verstärkt. Hier kann aber nur ein schnelles und entschlossenes Handeln der niederländischen Regierung noch Abhilfe schaffen.
In NRW richten sich große Hoffnungen auf die Entscheidung des Ständigen Veterinärausschusses in Brüssel. Man hofft auf Grund der aktuellen Seuchenlage, dass wesentliche Erleichterungen der von der EU festgelegten Restriktionen für NRW beschlossen werden.
Verbringen von Schlachtgeflügel aus Deutschland nach Belgien
Der belgische Veterinärdienst hat der Bundesregierung bezüglich der Verbringungsmöglichkeit von Schlachtgeflügel aus Deutschland (ausgenommen Nordrhein-Westfalen), insbesondere Niedersachsen, mitgeteilt, dass von belgischer Seite dazu keine Bedenken bestehen sofern sichergestellt ist, dass die Herkunftsbestände nicht in Nordrhein-Westfalen gelegen sind und sie für einen Schlachtbetrieb bestimmt sind, der außerhalb der Provinzen Antwerpen und Limburg gelegen ist.