Apotheker muß wegen Betruges vor Gericht
Koblenz (aho) – Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat laut einer Pressemitteilung Anklage wegen gemeinschaftlichen Betruges gegen einen 47-jährigen Apotheker aus Neuwied und einen 59-jährigen Kunden des Apothekers, ebenfalls aus Neuwied, zum Schöffengericht bei dem Amtsgericht Neuwied erhoben.
Mit der Anklageschrift wird den beiden Tatverdächtigen zur Last gelegt, von Mai 2000 bis Juni 2001 hochdotierte Medikamente, die dem 59-Jährigen nach einer Herztransplantation verordnet worden waren, gegenüber der sozialhilfe -und damit leistungspflichtigen- Kreisverwaltung Neuwied abgerechnet zu haben, obwohl die Medikamente nur zu einem geringfügigen Teil der abgerechneten Menge an den 59-Jährigen abgegeben worden waren. Nach dem Ergebnis der Ermittlungen geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass die Kreisverwaltung Neuwied die abgerechnete Medikamentenmenge in vollem Umfange bezahlt hat. Insgesamt soll ihr durch das Vorgehen der Tatverdächtigen ein Schaden von über 190.000,00 EUR entstanden sein. Die beiden Tatverdächtigen haben die gegen sie erhobenen Vorwürfe im wesentlichen eingeräumt. Gegen den Apotheker besteht Haftbefehl, der gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt worden ist.