Entscheidung der Kommission zum Schutz gegen die Geflügelpest
Bonn (aho) – In seiner heutigen Sitzung hat der Ständige Veterinärausschuss der EU über die Seuchenlage in Belgien, den Niederlanden und Deutschland beraten. Das meldet der Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft e.V. (ZDG).
Die von den Geflügelwirtschaftsverbänden und der Landesregierung NRW aufgrund der aktuellen Seuchenlage geforderten Erleichterungen für NRW konnten in Brüssel fast in vollem Umfang – wenn auch nicht ganz so zeitnah wie erhofft – durchgesetzt werden.
Wie der ZDG in Erfahrung gebracht hat, soll die Entscheidung vom 12. Mai 2003 wie folgt geändert werden:
• Aus dem rechtsrheinischen Teil von NRW (Gebiet B) können neben Schlachtgeflügel und Eintagsküken zusätzlich auch Junghennen und anderes Aufzuchtgeflügel in einem amtlich überwachten Betrieb oder Stall im Inland eingestallt werden, in dem kein anderes Geflügel gehalten wird und die Veterinärbehörden beider Betriebe zustimmen.
• Aus dem linksrheinischen Teil von NRW (Gebiet A) kann Schlachtgeflügel in das gesamte Bundesgebiet verbracht werden.
• Am 2. Juni 2003 ab 24.00 Uhr werden – im Sinne einer weiteren Regionalisierung – die Restriktionen der EU-Entscheidung auf den linksrheinischen Teil von NRW (bisher Gebiet A) begrenzt.
• Dies bedeutet, dass die Restriktionsmaßnahmen der EU – insbesondere auch das Exportverbot in andere Mitgliedstaaten – rechtsrheinisch nicht mehr gelten. Gleichzeitig treten ab diesem Datum im linksrheinischen Teil von NRW die bisher rechtsrheinisch geltenden Restriktionen in Kraft
• Damit kann aus diesem Gebiet dann Schlachtgeflügel in ganz Deutschland verbracht werden und Eintagsküken und Junghennen und anderes Aufzuchtgeflügel in einem amtlich überwachten Betrieb oder Stall im Inland eingestallt werden, in dem kein anderes Geflügel gehalten wird und die Veterinärbehörden beider Betriebe zustimmen.
• Geflügel, das in einem amtlich überwachten Betrieb oder Stall im Inland eingestallt wird, in dem kein anderes Geflügel gehalten wird und die Veterinärbehörden beider Betriebe zustimmen.
Diese Erleichterungen setzen voraus, dass keine neuen Ausbrüche der Geflügelpest in Deutschland festgestellt werden. Diese Regelung tritt – formal – in Kraft, sobald die Entscheidung der EU von der Bundesregierung in deutsches Recht umgesetzt wurde. Dies wird laut ZDG in die Verordnung über zusätzliche Schutzmaßnahmen gegen die Klassische Geflügelpest vom 16. Mai 2003 geschehen. Mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger wird am Samstag, dem 31. Mai 2003 gerechnet, so dass die Vorschriften ab Sonntag 1. Juni 2003 in Kraft treten wird. Die Entscheidung der Kommission gilt zunächst bis zum 24. Juni 2003 um 24.00 Uhr. Die weitere Entwicklung der Seuchenlage wird in der Sitzung des Ständigen Veterinärausschusses am 13. Juni 2003 nochmals überprüft.