Restriktionen in Sachen Geflügelpest erleichtert
Soest (aho) – Dr. Wilfried Hopp, Leiter des Veterinärdienstes der Soester Kreisverwaltung teilt mit, daß der Ständige Veterinärausschuss der EU anläßlich der Sitzung vom Mittwoch den 28.05.2003 die Restriktionen in Sachen Geflügelpest erleichtert hat.
Weil keine weiteren Fälle nach dem am 13. Mai 2003 in einem Betrieb im rheinischen Kreis Viersen bestätigten Ausbruch der Geflügelpest aufgetreten sind, haben die Brüsseler Veterinäre beschlossen, im rechtsrheinischen NRW-Gebiet, und damit auch im Kreis Soest, den Transport von Eintagsküken, Junghennen und Aufzuchtsgeflügel innerhalb Deutschlands wieder zuzulassen, auch wenn in den Ställen des Bestimmungsbetriebes noch anderes Geflügel vorhanden ist. Diese Regelung gilt bis zum 2. Juni, 24 Uhr. Voraussetzung ist eine Genehmigung des zuständigen Veterinäramts. Sämtliche Maßnahmen im rechtsrheinischen Gebiet werden am 3. Juni, 0 Uhr, aufgehoben.
Vor allem ostwestfälische Geflügelhalter, mit ihren Beständen weit vom Rheinland entfernt, hatten gegen die landesweite Ausdehnung der Restriktionen protestiert. In vielen Ställen war es eng geworden, weil das Transportverbot von Junghennen den Handelskreislauf unterbrochen hatte. Neben den wirtschaftlichen Schäden hatte das auch zu erheblichen Tierschutzproblemen in den Geflügelställen geführt.