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EU genehmigt EUR 147 Mio. für Tierseuchenbekämpfung

Brüssel (aho) – Die Europäische Kommission hat ein Finanzpaket zur Bekämpfung transmissibler spongiformer Enzephalopathien (TSE) und anderer Tierseuchen im Jahr 2004 in der EU genehmigt. Aus dem Haushalt der Europäischen Union (EU) werden EUR 92,64 Mio. für die Überwachung und Tilgung von BSE und der Traberkrankheit in den Mitgliedstaaten und Beitrittsländern bereitgestellt. Außerdem hat die Kommission Finanzierungsbestimmungen für die Programme zur Tilgung weiterer Tierseuchen wie Brucellose oder Tollwut und zur Verhütung von Zoonosen im Jahre 2004 angenommen. Die EU wird aus ihren Mitteln für den Veterinärbereich Zuschüsse in Höhe von EUR 54,29 Mio. für diese Programme in den Mitgliedstaaten und einigen Beitrittsländern bereitstellen. Die Seuchen, welche Gegenstand der Programme sind, haben Auswirkungen auf die Gesundheit von Mensch und Tier oder verursachen schwerwiegende Verluste in der Tierhaltung und stellen deshalb Hemmnisse für den innergemeinschaftlichen oder internationalen Handel dar.

David Byrne, der für Gesundheit und Verbraucherschutz zuständige Kommissar kommentierte diese Beschlüsse folgendermaßen: „Testprogramme sind ein wirksames und wichtiges Mittel, um das Ausmaß von BSE und der Traberkrankheit in der Europäischen Union festzustellen. Die Einführung der BSE-Pflichttests hat erwiesen, wie wichtig diese sind – neben den Sicherheitsvorschriften –, um BSE bei Rindern nachzuweisen und zu verhindern, dass infizierte Tiere in die Futter- und Lebensmittelkette gelangen. Umfangreiche Tests bei Schafen und Ziegen haben ein klareres Bild der TSE-Inzidenz bei diesen Tieren ergeben.“ Zu den Seuchentilgungsprogrammen fügte er hinzu: „In der anhaltenden Unterstützung der Europäischen Union für Seuchentilgungsprogramme spiegelt sich unser Engagement dafür wider, die Anstrengungen der EU zur Verbesserung des Gesundheitszustands des EU-Tierbestands fortzusetzen. Dies ist wichtig, um die Tiergesundheit zu schützen, die wiederum entscheidend für den Schutz der menschlichen Gesundheit sein wird.“

Programme für ein Europa der 25

Gemäß Artikel 32 der Beitrittsakte von 2003 erhalten die neuen Mitgliedstaaten dieselben Mittel aus den Veterinärfonds wie die alten Mitgliedstaaten. Eine Mittelbindung zugunsten der betreffenden Programme im Rahmen des Haushaltsplans 2004 kann jedoch erst nach dem endgültigen Beitritt der betreffenden Länder eingegangen werden. Tilgungsprogramme werden auf freiwilliger Basis und je nach der epidemiologischen Situation im betreffenden Land vorgelegt. Einige Beitrittsländer haben ihre Pläne eingereicht, und diese sind geprüft worden. Für die TSE-Überwachung und einige Seuchentilgungsprogrammen erhalten einige Beitrittsländer Finanzhilfen der EU durch andere Finanzinstrumente als den Veterinärfonds (Programm PHARE); deshalb wurden sie nicht in das Finanzpaket einbezogen.

TSE-Überwachung und Tilgungsprogramme

Alle mehr als 30 Monate alten Rinder, die zum menschlichen Verzehr bestimmt sind, alle verendeten und notgeschlachteten Rinder über 24 Monate und alle Verdachtstiere, ungeachtet ihres Alters, müssen auf BSE getestet werden. In Mitgliedstaaten mit geringem BSE-Risiko (Schweden) werden gesunde über 30 Monate alte Schlachttiere Stichprobentests unterzogen. Insgesamt werden im Jahr 2004 etwa 10 Mio. Rinder auf BSE getestet, wobei die Tests von der EU kofinanziert werden. Darüber hinaus sind seit 2002 Stichprobentests bei über 18 Monate alten geschlachteten Schafen und Ziegen in den Kategorien gesunder Schlachttiere und verendeter Tiere obligatorisch. Im letzten Jahr wurden in der EU insgesamt 350.000 Tests bei solchen Tieren durchgeführt. Ab dem 1. Oktober 2003 gelten neue Bestimmungen für Maßnahmen zur Tilgung der Traberkrankheit; diese erfordern die Keulung und Genotypisierung von Tieren in infizierten Herden. Daneben müssen ab dem 1. Januar 2004 Zuchtprogramme zur Bildung der TSE-Resistenz bei Schafen eingeführt werden. Für diese neuen Maßnahmen zur Tilgung der Traberkrankheit wurden Mittel in Höhe von EUR 15,67 Mio. bereitgestellt. Über die Finanzierung wurde entschieden, nachdem die Mitgliedstaaten und einige Beitrittsländer der Kommission ihre Überwachungs- und Tilgungsprogramme für 2004 vorgelegt hatten. Die Kommission hat die Programme unter Berücksichtigung der epidemiologischen Situation und des Gesamtbestands an Rindern, Schafen und Ziegen bewertet. Die Kommission hat nun die höchstmöglichen EU-Finanzhilfen für die Programme der Mitgliedstaaten und Beitrittsländer angenommen. Insgesamt werden für die TSE-Überwachung und die Tilgung der Traberkrankheit EUR 92,64 Mio. aus dem EU-Haushalt bereitgestellt.

Programme zur Tilgung von Tierseuchen

Die Kommission muss jedes Jahr ein Verzeichnis von Programmen zur Überwachung und Tilgung von Tierseuchen und zur Kontrolle von Zoonosen, die für eine EU-Finanzhilfe in Betracht kommen, sowie die vorgeschlagenen Sätze und Beträge der Finanzhilfen für jedes einzelne Programm annehmen. Die Kommission hat ein Verzeichnis mit 68 zur Finanzierung im Jahre 2004 in Betracht kommenden Programmen zur Tilgung der 10 wichtigsten Tierseuchen in den Mitgliedstaaten und den Beitrittsländern erstellt. Insgesamt stellt die EU für diese Programme EUR 51,89 Mio. bereit. EUR 29 Mio. werden für die Tilgung der Brucellose aufgewendet (EUR 14,1 Mio. für die Brucellose bei Schafen und Ziegen und EUR 14,9 Mio. für Rinderbrucellose). Diese Seuche ruft beim Menschen das Maltafieber hervor, und im Jahre 2001 wurden im EU-Meldesystem 1778 solcher Fälle registriert. Auch die Rindertuberkulose kann bekanntlich auf den Menschen übertragen werden, so dass erhebliche Beträge aufgewendet werden müssen, um die verbleibenden Fälle dieser Seuche zu bekämpfen (EUR 14,4 Mio.). EUR 4,4 Mio. werden für die Bekämpfung der Tollwut bereitgestellt, eine in hohem Maße tödliche Virusinfektion des Nervensystems. Neben den Programmen zur Überwachung und Tilgung von Tierseuchen enthält das Verzeichnis auch solche zur Verhütung von Zoonosen. Genehmigt wurden EUR 2,4 Mio. zur Salmonellenbekämpfung in 5 Mitgliedstaaten und 2 Beitrittsländern.

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