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Schweinemastskandal: Vier Pfoten müssen Entschädigung zahlen

Wien (aho) – Wie jetzt bekannt wurde, hat das Oberlandesgerichts Wien Ende Juli 2003 die Tierschutzorganisation „Vier Pfoten“ dazu verurteilt, an den deutschen Tierarzt Axel S. gemäß § 7a Abs 1 MedienG eine Entschädigung in der Höhe von EUR 1.000 sowie Kostenersatz zu leisten. Die Tierschützer hatten zu Beginn des sogenannten „Schweinemastskandals“ in einer Pressemitteilung vom 21.1.2001 Dr. Axel S. als einen von sechs mutmaßlichen Hauptverdächtigen des Medikamentenskandals in der österreichischen Schweinezucht bezeichnet. Weiter wurde in der Pressemitteilung berichte, der Tierarzt werde sich wegen illegalen Medikamentenhandels verantworten müssen und sei als einer der Drahtzieher der unglaublichen Medikamenten-Geschäfte aus dem Verkehr zu ziehen. Das Gericht sah darin eine Verletzung von schutzwürdigen Interessen des Tierarztes.

Schon im Dezember 2002 mußten die Autoren des Skandalbuchs „Gesundheitsrisiko Schweinefleisch – Die kriminellen Praktiken in der Tierhaltung“ eine Niederlage vor dem Handelsgericht Wien (6.12.2002, AZ: S1117) einstecken. Der Vier-Pfoten-Aktivist Michael Buchner und der Journalist Michael Loeckx mußten ihre Behauptung, der Tierarzt Dr. Axel S. scheine immer wieder in Regionalzeitungen wie der Braunauer Rundschau mit supergünstigen Preisen für Pharmazeutika zu werben, als unwahr zurücknehmen. Sie konnten ihre angeblichen Recherchen nicht mit Fakten belegen.

Die Veröffentlichung des Skandalbuchs am 22.01.2001 löste den sogenannten „Schweinemastskandal“ aus. Aber schon im Mai 2001 mußte das Buch aufgrund einer einstweiligen Verfügung des Handelsgerichts Wien aus den Regalen genommen werden, da nach Meinung des Gerichtes in einzelnen Passagen nicht korrekt berichtet wurde.

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