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Angeblicher Hormonskandal war Behördenschlamperei

Oldenburg / Dersum (aho) – Dem Landwirt Gerd Pohlmann aus Dersum (Emsland) wurde nach einem 14 Jahre andauernden Rechtsstreit in der vergangenen Woche (29.01.2004) vom Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg endgültig ein Schadensersatz in Millionenhöhe zugesprochen. Das OLG bestätigte damit ein vorinstanzliches Urteil des Landgerichtes Osnabrück. Die Klage des Landwirtes hatte seinen Ursprung in einem angeblichen Hormonskandal im Jahre 1990. Routinemäßig gezogene Urinproben ergaben damals bei einigen Kälbern seines Mastbetriebes den Verdacht auf die illegalem Anwendung eines krebserregenden Masthormons. Der Betrieb wurde für insgesamt 14 Monate gesperrt; seine Tiere wurden nach Bulgarien exportiert und dort geschlachtet. Landwirt Pohlmann wurde in den Medien als „Hormonpanscher“ bezeichnet und um seinen guten Ruf gebracht. Vom Landwirt veranlasste Gegenproben erbrachten hingegen ein negatives Ergebnis. Später stellte sich heraus, dass die staatlichen Untersuchungsämter schlampig gearbeitet hatten. Vor vier Jahren hatte dann ein Verwaltungsgericht entschieden, dass die vom Land Niedersachsen sowie vom Landkreis Emsland angeordnete Betriebssperre rechtswidrig war. Gutachter hatten den angeblichen Hormonskandal als gegenstandslos entlarvt.

Wie hoch die Entschädigung ausfallen wird, muss noch in einem weiteren Prozess geklärt werden. Nach Medienberichten steht eine Summe von 3,5 Millionen Euro zu Diskussion.

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