Bayer HealthCare bedauert FDA-Entscheidung gegen Baytril®
Leverkusen (aho) – Die Bayer HealthCare AG bedauert in einer Pressemitteilung die Entscheidung der US-Gesundheitsbehörde FDA, die Zulassung des Tierarzneimittels Baytril® für die Behandlung von Geflügel mit Wirkung vom 12. September 2005 in den USA zurückzunehmen. Das Unternehmen prüfe die Beweggründe der FDA gründlich und werde auf dieser Basis eine Entscheidung zum weiteren Vorgehen treffen. Gegen die Entscheidung der FDA, die nach einem fünf Jahre langen Anhörungsverfahren getroffen wurde, könne vor Gericht Widerspruch eingelegt werden.
„Wir sind überzeugt – und mit uns viele Wissenschaftler und Behördenvertreter -, dass der veranwortungsvolle und therapeutische Einsatz des Tierarzneimittels Baytril® in der Geflügelhaltung keine Gefahr für den Verbraucher darstellt und keinen Einfluß auf das Krankheitsgeschehen des Menschen hat“, sagt Dr. Ludwig Klostermann von der Bayer HealthCare-Division Animal Health. Das belegen die den Behörden eingereichten umfangreichen Untersuchungen im Rahmen des strengen Zulassungsverfahrens, aktuelle wissenschaftliche Überprüfungen und externe Studien. Klostermann: „Wir setzen uns weiterhin für Entscheidungen auf der Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse ein und unterstützen weltweit die sachgerechte Anwendung von Baytril®.“
Der Einsatz von Baytril® erfolge unter strenger Kontrolle durch den Tierarzt und gemäß der behördlich zugelassenen Herstellerangaben bei bestimmten lebensbedrohlichen Erkrankungen. Das Tierarzneimittel werde beispielsweise in den USA in weniger als einem Prozent aller Geflügelbestände angewendet.
Für Bayer HealthCare habe die Vermeidung von Resistenzen bei Mensch und Tier höchste Priorität. Mit der konsequenten Einhaltung strenger und weltweit gültiger Leitlinien zum Einsatz von Antibiotika unterstütze das Unternehmen die sachgemäße Anwendung des Tierarzneimittels Baytril®.
Bayer HealthCare sei überzeugt, dass die Behandlung erkrankter Tiere weiterhin gewährleistet werden müsse. Dies sei jedoch ohne den kontrollierten therapeutischen Einsatz von Arzneimitteln nicht möglich. Die Verwendung von Antiinfektiva in der Nutztierhaltung sei ein wesentlicher Garant für sichere tierische Lebensmittel.