500 Mio. Masthähnchen und Junggeflügel durch Vogelgrippe-Impfung nicht schützbar
(aho) – Immer wieder fordern Laien wie Tierschützer und Politiker die Impfung von Geflügelbeständen zum Schutz vor der Vogelgrippe. Schaut man aber einmal genauer hin, so muss man feststellen, dass die Jahresproduktion von mehr als 500 Millionen Broiler (Masthühner) in Deutschland nicht schützbar ist. Der zur Zeit verfügbare H5N2-Totimpfstoff muss zweimal im Abstand von 28 bis 42 Tagen injiziert werden. Die erste Impfung kann am ersten Lebenstag durchgeführt werden. Eine Teilimmunität wird schon 10 bis 14 Tage nach der ersten Injektion erreicht. Die volle Immunität wird aber erst zwei Wochen nach der zweiten Injektion erreicht. Bei einer Mastdauer eines Masthuhnes (Broiler) von 33 – 45 Tagen dürfte das Tier seine volle Immunität „in der Tiefkühltruhe“ oder „auf dem Teller der Konsumenten“ entwickeln.
Dies gilt auch für alle länger lebenden Federtiere in den ersten Lebenswochen: Enten, Gänse, Puten und Legehennen.
Es bleibt also weiter oberste Pflicht, durch gute Hygiene, vorausschauendes Management und konsequente Bio-Sicherheitsmaßnahmen die Geflügelbestände zu schützen.