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Kreis Steinburg: Unsachgemäßer Umgang mit toten Schweinen

Itzehoe (aho) – Der unsachgemäße Umgang mit toten Schweinen auf einem Bauernhof im Kreis Steinburg setze das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Kreises Steinburg und den Umweltschutztrupp des Polizei-Bezirksreviers Itzehoe (PBR) in Marsch. Das ist einem Bericht der Polizeidirektion Itzehoe zu entnehmen.

Alarmiert worden waren die Dienststellen durch einen auf Tierkörperbeseitigung spezialisierten Betrieb in Schleswig-Holstein. Dessen Fahrer steuerte den Hof in der Kremper Marsch an und fand dort eine mit verendeten Schweinen überfüllte Tierkadaverwanne vor. Dazu Dr. vet. Stefan Wendt vom Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt des Kreises Steinburg: „Der Fahrer verweigerte die Abholung der Tierkadaver, weil sie zum Teil in Verwesung übergegangen waren und komplett in Jauche schwammen. Diese Tatsachen hat der Mitarbeiter dem Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Kreises Steinburg sofort telefonisch über das Büro seiner Firma mitteilen lassen.“ Beim „Amt 76“ des Kreises Steinburg kam sofort der Verdacht auf, dass ein Verstoß gegen das „Tierische Nebenprodukte Beseitigungsgesetz“ vorliegen könnte.

Als Tierarzt Dr. Stefan Wendt zusammen mit den Polizeibeamten Katrin Eicke und Eckhard Meyer das Hofgelände betraten, war der Grund für die Haltung des Transportfahrers offensichtlich. In einer etwa 3 x 1,70 x 0,70 Meter großen Tierkadaverwanne lagen zahlreiche Tierkadaver. Abgedeckt war der Behälter mit einer festen Platte, die dennoch so gelegt war, dass die Bediensteten eine freie Sicht auf den nicht zu akzeptierenden Zustand hatten. Sie sahen eine Anzahl toter Tiere, teilweise aufgedunsen und schon in Verwesung übergegangen. Dr. Wendt: „Einige dieser Tiere müssen schon seit rund vier Wochen tot sein.“

Die Zählung ergab, dass 15 tote Tiere (Ferkel und Läufer) an der Oberfläche der mit etwa 800 Liter Flüssigkeit gefüllten Wanne schwammen. Des Weiteren stellten die Mitarbeiter von Kreis und Polizei fest, dass unter der oberen Schicht weitere Kadaver aufeinander gepresst lagen. Zum Zeitpunkt der Kontrolle konnten genauere Zahlen nicht ermittelt werden. Das lag zum einen daran, dass es nicht praktikabel war, die Kadaver ohne Spezialwerkzeug und geeigneter Kleidung zu heben. Zum anderen machte sich bestialischer Gestank breit, nachdem die Abdeckplatte in voller Ausdehnung von der Wanne gezogen worden war. Niemandem war es zuzumuten, dort ohne Mundschutzvorrichtung länger zu verweilen.

Der mit Fragen konfrontierte Betriebsleiter gab zu, „Fehler gemacht“ zu haben: „Wegen der niedrigen Temperaturen in den letzten Wochen hatte ich gedacht, die toten Tiere dort längere Zeit aufbewahren zu können. Aber es stimmt schon, ich hätte mich früher um den Abtransport kümmern müssen.“

Alle verendeten Tiere stammten aus einem Bestand von etwa 1200 Schweinen. Nach Angaben des Betriebsleiters sind sie innerhalb der vergangenen vier Wochen gestorben: „Darunter war auch eine größere Anzahl von etwa 40 Kilogramm schweren Läuferschweinen aus der jüngsten Aufstallungsgruppe.“ Diese Gruppe hatte nach seinen Angaben schon bei der Aufstallung einen schlechten Gesundheitszustand gehabt und auf die wechselhafte Witterung der vergangenen Wochen mit Atemwegserkrankungen reagiert. Trotz Behandlung habe sie zu einer Anzahl von Todesfällen geführt.

Nach Auskunft von Dr. Wendt ergab die erste Überprüfung des Bestandsregisters eine lückenhafte Dokumentation in Bezug auf die Abgänge durch Verenden: „Die letzte Abholung von Tierkadavern ist mit dem Datum vom November letzten Jahres per Abholbeleg dokumentiert.“ Und dennoch: „Die Anzahl von 30 bis 40 verendeten Schweinen innerhalb der letzten vier Wochen bei einem gegenwärtigen Bestand von 1.200 Schweinen ist eine relativ hohe Verlustrate, die durch die zusätzlichen Angaben jedoch plausibel zu sein scheint“, wird Dr. Wendt im Polizeibericht zitiert.

Der Kreisveterinär ordnete an Ort und Stelle folgende Sofortmaßnahmen an: Abpumpen der in der Wanne stehenden Jauche in einen Auffangbehälter mit anschließender Desinfektion dieser Flüssigkeit durch Branntkalk. Die Menge der Flüssigkeit ist dem Veterinäramt mitzuteilen, das durch Herrn Dr. Wendt weitere Angaben zur Art und Weise der Desinfektion machen wird; Abtransport der Kadaver durch eine Spezialfirma; Sicherstellung des Bestandsregisters für Schweine aus dem Bestand der Eigentümerin.

Dr. Wendt: „Die angeordneten Maßnahmen werden durch mich überprüft. Die Angelegenheit befindet sich hinsichtlich der Konsequenzen für die Tierhalterin in der Bearbeitung.“

Etwas anzumerken hatten auch die anwesenden Polizeibeamten. Nach ihrer Auskunft könnten im vorliegenden Fall Bestimmungen des Strafgesetzbuches (§ 326 Abs. 1 Nr.1: Unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen,), des Gesetzes zur Durchführung gemeinschaftsrechtlicher Vorschriften über die Verarbeitung und Beseitigung von nicht für den menschlichen Verzehr bestimmten tierischen Nebenprodukten (§ 7) und des Kreislaufwirtschafts-/Abfallgesetzes (§ 27) berührt sein.

Dem Betriebsleiter war der Vorfall offensichtlich unangenehm. Er äußerte sich so: „Ich werde in Zukunft so reagieren, dass ich jedes tote Tier sofort abholen lassen werde.“

Stichwort:

Unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen (§ 326 Abs. 1 Nr. 1 StGB):

In diesem Paragraphen (Auszug) heißt es: „Wer unbefugt Abfälle, die Gifte oder Erreger von auf Menschen oder Tiere übertragbaren gemeingefährlichen Krankheiten enthalten oder hervorbringen können, (…) außerhalb einer dafür zugelassenen Anlage oder unter wesentlicher Abweichung von einem vorgeschriebenen oder zugelassenen Verfahren behandelt, lagert, ablagert oder sonst beseitigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“

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