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Tierseuchengefahr durch kulinarische Urlaubssouvenirs

Karlsruhe (aho/lme) – Wenn der Urlaub schön war und das Essen geschmeckt hat, möchte mancher etwas davon mit nach Hause nehmen. Doch Vorsicht! Manchmal kann die Gefahr bestehen, unbeabsichtigt eine Tierseuche einzuschleppen. Deshalb ist es verboten, Fleisch und Milch aus nicht EU-Länder im Reisegepäck mitzubringen, betont Dr. Klaus Joachim Thierer, Leiter des Amtes für Verbraucherschutz und Veterinärwesen im Landratsamt Karlsruhe: „Urlauber sollten bei der Zusammenstellung ihres Proviants oder kulinarischer Souvenirs für die Rückreise unbedingt darauf achten.“

Es gibt allerdings einige Ausnahmen für Fleisch, Fleischerzeugnisse, Milch und Milcherzeugnisse von den Faröer-inseln, aus Grönland, Island, Lichtenstein und der Schweiz bis zu einer Gesamtmenge von fünf Kilo je Person. Aus Andorra, Norwegen und San Marino dürfen Reisende die gleichen waren bis zu einer Gesamtmenge von einem Kilogramm pro Kopf einführen.

Säuglingsmilchpulver, Säuglingsnahrung und aus medizinischen Gründen erforderliche Spezialnahrung aus belieben Drittländern darf sich unter bestimmten Voraussetzungen in einer normalen Verzehrmenge im Gepäck befinden, sofern es sich um tierische Lebensmittel handelt: Fertigpackungen von Markenprodukten müssen ungeöffnet, geöffnete Packungen in direktem Gebrauch sein.

Für die Produkte darf keine Kühlpflicht vor dem Öffnen bestehen. Fisch, Eier sowie Honig dürfen auch weiterhin bis zu einer Gesamtmenge von einem Kilogramm je Person ohne Veterinärkontrolle im Reiseverkehr eingeführt werden, sofern das Herkunfts-Drittland für diese Erzeugnisse von der europäischen Gemeinschaft für Importe zugelassen ist und keine aktuellen Einfuhrverbote bestehen.

Wegen der Schweinepest bei Wildschweinen darf aus den Departements Bas-Rhin und Moselle in den Nord-Vogesen Frankreichs sowie aus Teilen der Slowakei kein Wildschweinfleisch, dazu zählen aus Fleischprodukte oder unbehandelte Jagdtrophäen, eingeführt werden.

Da in Gebieten der Türkei, Ägyptens, Kirgisistans, der Republik Armenien und China Maul- und Klauenseuche aufgetreten ist, darf von dort ebenfalls kein Fleisch mitgebracht werden. Wegen des Auftretens der Geflügelpest in bestimmten Ländern ist es zum Schutze vor der Einschleppung dieser Tierseuche in die EU nach wie vor verboten, im Reiseverkehr aus diesen Ländern lebendes Geflügel und andere Vögel einzuführen. Dies gilt auch für bestimmte Produkte dieser Tiere wie rohe Eier, frisches Geflügelfleisch, Fleischzubereitungen und Fleischerzeugnisse, die Geflügelfleisch enthalten, Federn oder unbehandelt Jagdtrophäen von Vögel.

Betroffen ist hiervon vor allem die Einfuhr aus den meisten südostasiatischen Ländern, etwa China, Thailand, Vietnam, Kambodscha, Malaysia und Indonesien. Das Einfuhrverbot betrifft aber auch einige europäische Länder wie Russland, Türkei, Rumänien, Kroatien, die Ukraine und die Schweiz.

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