Schafe verhungert, abgemagert, lahm: Gericht verurteilt Schäfer zu Geldstrafe
Bad Kreuznach (aho) – Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat einen 54-jährigen Schäfer aus Daxweiler zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz verurteilt. Wie die Direktorin des Amtsgerichts, Brigitte Hill, auf Nachfrage der in Bad Kreuznach erscheinenden „Allgemeinen Zeitung“ (AZ) mitteilte, wurde dem Mann vorgeworfen, dass er zirka zehn seiner Schafe nicht ausreichend gefüttert hat und einige Tiere an den Folgen der Mangelernährung verendet seien. Der Angeklagte hatte ein Geständnis ablegt und die Vorwürfe eingeräumt.
Ein Nachbar hatte den Schäfer angezeigt. Der Anzeigenerstatter berichtete, dass bereits die Veterinärin der Kreisverwaltung Ende Januar 2005 den Betrieb kontrolliert und dabei abgemagerte Mutterschafe sowie lahmende Tiere vorgefunden habe. An zwei Tagen seien außerdem sieben tote Schafe entdeckt worden.
Auch das Verwaltungsgericht Koblenz habe sich laut AZ bereits mit der Tierhaltung des Schäfers in Daxweiler beschäftigt. So seien bei weiteren Kontrollen der Veterinärsbehörde im Dezember 2005 und im Februar 2006 erneut Missstände festgestellt worden. Damals sei der Ernährungszustand von einem Viertel der Tiere als mäßig bis schlecht eingestuft worden. Eine Zufütterung sei trotz geschlossener Schneedecke nicht erfolgt. So habe das Verwaltungsgericht in einer Eilentscheidung vom April 2006 festgestellt, dass der Landwirt aus Daxweiler seine Pflicht, die von ihm gehaltenen Schafe angemessen zu ernähren, zu pflegen und verhaltensgerecht unterzubringen gröblichst verletzt hat.