Blauzungenkrankheit: Mückenschutz beim Tierexport nötig
(lid) – Mit dem Frühling kommen auch die Überträgermücken der Blauzungenkrankheit wieder. Am Dienstag, 15. April hat deshalb das Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) der Schweiz die mückenfreie Periode aufgehoben. Konsequenzen hat dies nur für die Tierhalter, die Rinder, Schafe, Ziegen oder Kameliden exportieren. Diese müssen im gesamten Exportprozedere auch einen Mückenschutz vornehmen, wie dies bereits im Herbst der Fall war. Einige Länder, vor allem in Südeuropa, akzeptieren dagegen nur noch Tiere, die geimpft wurden oder nach einer durchgemachten Infektion immun gegenüber der Blauzungenkrankheit sind.
Die Blauzungenkrankheit wird durch kleine Mücken übertragen, die von Frühling bis Herbst aktiv sind. In der Schweiz waren bislang 14 Tiere in 7 Betrieben von der Blauzungenkrankheit betroffen.Mit den wärmeren Tagen beginnen die Mücken wieder zu fliegen und Neuansteckungen sind möglich, wie das BVET schreibt. Bauern und Tierärzte seien deshalb aufgerufen, auf Symptome der Krankheit wie Lahmheit, vermehrtes Speicheln, offene Stellen am Maul, Schwellungen am Kopf und Entzündungen an den Klauen zu achten und Verdachtsfälle zu melden.
Ende Mai beginnt in der Schweiz die Impfkampagne gegen die Blauzungenkrankheit. Bereits in der ersten Hälfte Juni werde genügend Impfstoff zur Verfügung stehen, um sämtliche Rinder, Schafe und Ziegen zu impfen, versichert das BVET.