Auflagen permanent ignoriert: Kreis Paderborn untersagt Landwirt die Rinderhaltung
Paderborn (aho) – Der Landkreis Paderborn hat jetzt einen Schlussstrich unter eine langwierige Auseinandersetzung mit einem uneinsichtigen Rinderhalter gezogen. Der Mann darf ab sofort keine Rinder mehr halten.
Der Landkreis hat die komplexen Vorgänge, Entscheidungen und Bemühungen, ordentliche und tierschutzgemäße Haltungsbedingungen für die Tiere zu gewährleisten umfangreich dokumentiert:
Die Rinder in den dunklen Boxen sacken stellenweise bis über die Sprunggelenke in ihren Ausscheidungen ein. Den Tieren steht kein Trinkwasser zur Verfügung: Die Tränken sind zum großen Teil abgestellt, einige Tränkebecken mit angetrocknetem und festgebackenem Kot gefüllt. Weiter waren sechs Kälber in einer mittig unterteilten Kälberbucht auf einer Gesamtfläche von 4,5 m² untergebracht. Zwei Kälber steckten in einer Box, besser Kiste und stießen in normal stehender Körperhaltung mit dem Rücken gegen die feststehende Abdeckung. Das ist ein Ausschnitt jenes Bildes, das sich dem Kreisveterinär bei einem Kontrollbesuch Mitte Oktober in einem Stall in Lichtenau bot. Bei der angekündigten Nachkontrolle vier Tage später war nichts passiert. Wieder waren die Buchten nicht ausgemistet worden. Weder den Mastbullen in der Scheune noch den hochtragenden Kühen stand Trinkwasser zur Verfügung. Sämtliche Anordnungen waren ignoriert worden, und das trotz laufender Klagen und einer zwischenzeitlich vom Verwaltungsgericht erfolgten Bestätigung der Vollziehbarkeit einer früheren Verfügung des Kreises. Letztlich musste festgestellt werden, dass die Reihe von Verstößen gegen das Tierschutzgesetz einen neuen Höhepunkt gefunden hatte. Das Kreisveterinäramt untersagt deshalb dem Landwirt in Lichtenau mit sofortiger Wirkung das Halten von Rindern. Die mit heutigem Datum erlassene Ordnungsverfügung bildet den Schlusspunkt einer Kette von behördlichen Maßnahmen, die bis in das Jahr 2002 zurück reichen und allesamt zum Ziel haben, wenigstens die Mindestanforderungen an die Haltung von Rindern sicherzustellen.
Der Landwirt habe konsequent und in erheblichem Ausmaß selbst gesetzliche Mindestanforderungen an die Kälberhaltung, die bereits aus dem Jahre 1992 stammen, nicht eingehalten und damit den Kälbern erhebliche und andauernde Leiden bereitet. Gleichzeitig würden Mindestanforderungen an die tierschutzgerechte Haltung von Mastbullen, Rindern und Kühen ebenfalls andauernd und in eklatantem Umfang missachtet, heißt es in der Verfügung. Der Landwirt zeige zudem keinerlei Einsicht bzw. habe nichts unternommen, um die erheblich tierschutzwidrigen Haltungsbedingungen zu verbessern. Deshalb sei offensichtlich nur die Untersagung der Haltung und Auflösung des Tierbestandes geeignet, weitere Leiden und Schäden der Tiere zu verhindern, so die Begründung der Kreisveterinäre.
Bereits im April 2002 waren dem Landwirt per mittlerweile bestandskräftiger Ordnungsverfügung eine Reihe von Auflagen gemacht worden, um die tierschutzwidrigen Bedingungen abzustellen. In erste Linie hatten die Veterinäre ausreichendes Trinkwasser für die Tiere angemahnt. Jedem Kalb, das älter als zwei Wochen sei, müsse ständig Trinkwasser zur Verfügung stehen. Des Weiteren wurde ausreichend Platz für die Tiere gefordert. So müssten Rinder im Alter von über 6 Monaten nur so angebunden werden, dass sie genügend Platz haben, um sich ungehindert hinlegen, eine natürliche Körperhaltung einnehmen und wieder aufstehen zu können, so der Text der Verfügung. Zudem wurden die Lichtverhältnisse und Hygiene in den Boxen bemängelt.
Es folgten mehrere Ordnungsverfügungen, um die Missstände zu beseitigen. Kontrollbesuche schlossen sich an, doch nichts wurde geändert, nichts investiert. Derzeit sind mehrere Klagen vor Gericht anhängig. Dann der Besuch Mitte Oktober diesen Jahres: Durch die erhebliche Bewegungseinschränkung, die teilweise nicht mal ein aufrechtes Stehen der Kälber erlaubte, in Verbindung mit einem Anhalten der bisher geschilderten Haltungsmängel wurden die Kälber und Jungrinder in ihrer Haltung erheblich vernachlässigt. Eine kurzfristige Verbesserung der Haltung und damit ein Ende der Vernachlässigung waren bereits aufgrund der unzureichenden räumlichen Voraussetzungen nicht abzusehen. Ebenso waren die in der Scheune gehaltenen, hochtragenden Rinder und Kühe durch andauernde Missachtung der tierschutzrechtlichen Anforderungen vernachlässigt. Gleiches galt für die in der Scheune gehaltenen Mastbullen, denen weder Trinkwasser noch eine auch nur ansatzweise saubere und trockene Liegefläche zur Verfügung stand. So der zuständige Veterinär in seinem Besuchsprotokoll. Angesichts des nicht unerheblichen Investitionsstaus seien künftige Missstände vorprogrammiert.
Zur Erfüllung der im Tierschutzgesetz formulierten Funktion der zuständigen Behörde bzw. des amtlichen Tierarztes als Beschützergarant für die Tiere sieht der Gesetzgeber die Möglichkeit der Fortnahme erheblich vernachlässigter Tiere vor. Genau diese Fortnahme mit dem Zweck der Unterbringung der erheblich vernachlässigten Tiere war dann Mitte Oktober erfolgt, 26 Kälber aus dem Betrieb heraus genommen worden. Unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes verblieben die vernachlässigten älteren Rinder nach sofortigen Änderungsmaßnahmen wie z.B. der Verplombung eines Wasserabsperrhahnes und Umstallung sowie der Zusage des Verkaufs einiger Endmastbullen und damit mögliche weitere Umgruppierung und Einstreuung vorerst im Betrieb. Beim angekündigten Besuch, der vier Tage später statt fand, war nichts passiert. Auflagen wie z.B. ausreichendes Trinkwasser für die Tiere, Putzen der blinden Fenster zur Verbesserung der Lichtverhältnisse oder Ausmisten, die keinerlei bauliche Veränderungen bedürfen, waren nicht erfolgt.
Eine solche Haltungsuntersagung muss nicht für die Ewigkeit sein. Sollte der Landwirt die Voraussetzungen für eine tierschutzgerechte Haltung erfüllen, kann er jederzeit einen neuen Antrag auf Haltung von Rindern stellen. Bis dahin bleibt der Stall dicht. Der restliche Tierbestand von etwa 70 Tieren muss innerhalb der nächsten zwei Wochen veräußert werden.