BTV6 in den Niederlanden erfordern Sperrmaßnahmen auch im Kreis Borken
Borken (aho) – Am Freitag (24.10.2008) wurde in vier niederländischen Landwirtschaftsbetrieben nahe der deutschen Grenze bei Rindern das Blauzungenvirus Typ 6 (BTV6) festgestellt. Dieser Virustyp kommt gewöhnlich nur in Mittelamerika und Afrika vor. Die Krankheitsfälle der letzten beiden Jahre in Deutschland wurden hingegen durch den Typ 8 verursacht, gegen den zwischenzeitlich eine groß angelegte Impfkampagne erfolgreich war. Gegen den neuen Virustyp steht allerdings zurzeit kein Impfstoff zur Verfügung.
Wie Dr. Albert Groeneveld, Leiter des Fachbereichs Tiere und Lebensmittel der Borkener Kreisverwaltung, mitteilt, mussten daher um die Ausbruchsbetriebe in den Niederlanden großräumige Sperrzonen eingerichtet werden, die weit in das Bundesgebiet hineinragen und fast ganz Nordrhein-Westfalen umfassen. So ist auch der gesamte Kreis Borken betroffen: Teile der Stadtgebiete von Gronau, Ahaus und ein kleiner Teil des Gebietes der Stadt Vreden (Bauernschaft Zwillbrock) liegen in der 20 km-Sperrzone. Betroffen sind dort 236 wiederkäuerhaltende Betriebe mit 17.749 Tieren. Das gesamte restliche Kreisgebiet mit Ausnahme des überwiegenden Teils der Gemeinde Reken und eines kleinen Areals der Gemeinde Raesfeld gehört zum 50 km-Restriktionsgebiet. In dieser Zone befinden sich 2.651 Betriebe mit ca. 200.000 Rindern und 12.000 Schafen und Ziegen. Der nicht in der 50 km-Sperrzone erfasste Südosten des Kreises Borken – also Teile von Reken und Raesfeld mit insgesamt 166 Betrieben mit ca. 11.000 Wiederkäuern – zählt schließlich zur 150 km-Zone.
In allen drei Sperrzonen gelten für Wiederkäuer strenge Transportregelungen. Diese Bestimmungen setzt der Kreis Borken laut Dr. Groeneveld noch am heutigen Sonntag (26.10.2008) durch eine Allgemeinverfügung fest, die dann bereits am Montag (27.10.2008) um 0 Uhr in Kraft tritt.
Mit den Sperrmaßnahmen soll verhindert werden, dass infizierte Wiederkäuer in freie Gebiete verbracht und dort wieder selbst Ausgangspunkt für neue Fälle werden. Insbesondere dürfen Zucht- und Nutzwiederkäuer vorläufig für 14 Tage nicht mehr aus der jeweiligen Sperrzone heraus verbracht werden. Danach wird dies nur nach vorheriger Untersuchung auf das Blauzungenvirus Typ 6 möglich. Ein Transport von Schlachtwiederkäuern aus der jeweiligen Restriktionszone heraus ist unter Auflagen möglich. Schlachthöfe in einem freien Gebiet dürfen aus der 20- und 50 km-Zone jedoch nicht angefahren werden.