BTV6: Stadt Aachen befindet sich in 150 km Zone
Aachen (aho) – Nachdem am 25. Oktober in den Niederlanden unweit der deutschen Grenze in vier Höfen ein neuer Typ der Blauzungenkrankheit aufgetreten ist, gegen den die in Deutschland in diesem Jahr durchgeführten Impfungen von Wiederkäuern – das sind Rinder, Ziegen und Schafe – nicht wirksam sind, hat das Land Nordrhein-Westfalen nun mehrere Schutzzonen um den Seuchenherd festgelegt.
Die Stadt Aachen befindet sich wie der Kreis Aachen innerhalb der 150 km Zone. Für diese Zone gilt ein so genanntes Verbringungsverbot. Das bedeutet, dass kein Wiederkäuer diese Zone verlassen darf. Ausnahme: Bei Vorliegen einer amtlichen Bescheinigung dürfen sie auch außerhalb der 150 km Zone geschlachtet werden.
Die Stadt Aachen wird in Kürze eine Allgemeinverfügung erlassen, mit der die Verbringungsverbote an die Halter von Wiederkäuern umgesetzt werden.